Freundin in Ausbildung, ich Alg. II - Fragen zu BG und Angaben

  • Hallo erstmal,

    ich hab folgendes Problem:

    Ich wohne (schon mehr als ein Jahr) mit meiner Freundin zusammen, was bisher auch gut funktioniert hat.
    Sie ist seit September 2011 im 2. Lehrjahr in Ihrer Ausbildung.

    Ich habe Schule fertig gemacht, danach kurz gearbeitet wurde dann aber gekündigt und muss aus diesem Grund jetzt Harz IV beantragen. Heute war ich zum ersten mal in der ARGE, die Sachbearbeiterin gab mir alle notwendigen Zettel mit..

    Nun sehe ich auf dem Antrag, das die tatsächlich erwarten, dass ich wg. meinem Harz IV Antrag zum Chef meiner Freundin gehe, damit dieser Angaben über Ihr Einkommen machen kann (Einkommensbescheinigung).

    Das die von der ARGE immer gleich mit BG usw. anfangen hab ich mittlerweile gut rauslesen können nur stellen sich mir folgende Fragen:

    - Was ist, wenn meine Freundin nicht damit einverstanden ist, dass Ihre Daten zu Einkommen und Arbeitgeber durch mich an die ARGE weitergegeben werden? Immerhin hab ICH ja kein Einkommen und nicht sie?

    - Meine Freundin bekommt ca 490€ Netto Ausbildungsvegütung + 80€ BAB + 184€ Kindergeld im Moment (=754€ Netto insg.) und ich verdiene monatlich zusätzlich ca 30€ mit Nachhilfe geben. Wie schätzt ihr die Abzüge ein, wenn alles verrechnet wird od. konkret gesagt: Denkt ihr ich bekomme im Endeffekt überhaupt eine Leistung?

    - Gibt es einen guten Weg aus der Bedarfsgemeinschaftsgeschichte rauszukommen? - Schließlich hat bisher jeder von uns sein eigenes Geld und sowohl Miete als auch andere Kosten haben wir geteilt.


    Sorry für die lange Geschichte, aber trotzdem Danke für Eure Antworten :D

  • Hallo,

    Zitat

    Was ist, wenn meine Freundin nicht damit einverstanden ist, dass Ihre Daten zu Einkommen und Arbeitgeber durch mich an die ARGE weitergegeben werden? Immerhin hab ICH ja kein Einkommen und nicht sie?

    Ihr bildet eine Bedarfs- und Einstandsgemeinschaft. Letzteres bedeutet, daß der eine für den anderen einsteht. Insofern wird das Einkommen Deiner Freundin entsprechend mit angerechnet was eigentlich ja auch logisch und gerecht ist). Weigert sich Deine Freundin, die entsprechenden Angaben zu tätigen, wird Dein Antrag auf ALG II abgelehnt werden.

    Zitat

    Wie schätzt ihr die Abzüge ein

    Mangels Angaben zur Miete läßt sich das nicht einschätzen.

    Zitat

    Gibt es einen guten Weg aus der Bedarfsgemeinschaftsgeschichte rauszukommen

    Nein - warum auch?

    Im übrigen habe ich arge Zweifel, ob Du überhaupt einen Anspruch auf ALG II hast. Mir scheint, Du bist noch unter 25 Jahre alt, womit Du u.U. noch zur Bedarfsgmeinschaft Deiner Eltern gehören dürftest.

    Gruß!

  • Hey danke für deine Antwort!

    Miete kostet bei uns kalt 375 und dann noch 100 Strom&Gas und 40 Nebenkosten (wasser).

    --> Deine Zweifel erweisen sich in meinem Fall als Fehleinschätzung da ich 25 Jahre alt bin, also Anspruch auf ALGII hab ich eigtl schon..

    Vielen Dank auf jeden Fall!

    Gruss

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