Hallo ich bin ganz neu hier benötige aber hilfe.
Eine Freundin von mir 23Jahre hat im Oktober letzen Jahres Ihre Ausbildungsplatz( 1. Lehrjahr) selbst gekündigt. Sie hat es Psychisch nicht mehr ausgehalten. Im Dezember war sie im JOB center um ALGII zu beantragen, hier hat sie erfahren das sie kein anrecht auf ALG II hätte da sie selbst gekündigt hat. Sie könne zwar bezüge erhalten, muss diese aber wieder zurückzahlen.
Meiner Freundin geht es nur darum das sie Krankenversichert ist. Das sie sich selbst versichert geht nicht da sie kein Einkommen hat und somit nicht die Leistung aufbringen kann , Familienversichern geht auch nicht. Ich war der annahme das man aus gesundheitlichen Gründen schon kündigen kann ohne einen nachteil davon zu tragen, leider kann sie keine Stellungnahme Ihre behandelnden Ärztin beilegen da sie ja keine Krankenkasse hat.
Wohngeld oder sonstiges benötigt sie eigendlich garnicht da sie bei ihrer Oma wohnt, die Witwen und eigene Rente bezieht zählt das zur Bedarfsgemeinschaft?
Eigendlich bin ich der Meinung das ein Sozialstaat, dafür Sorge tragen muss das seine Bürger wenigsten die Grundsicherung erhält. Wozu ich einen Krankenversicherung als sehr wichtig ertrage. Denn ohne einen Krankenversicherung keine Behandlung wenn man Krank ist.
Kann mir jemand sagen was wir machen können? Oder ist das wirklich so wer selbst Kündigt bleibt mittel los? Dann kann ich nur sagen amres Deutschland!