Vermögen offen legen

  • Hallo zusammen,

    meine Freundin muss Hartz 4 beantragen und ich hätte dazu mal eine Frage. Wir wohnen gemeinsam in einer Wohnung. Ich bin Student, habe aber schon recht viel Geld angespart (Bausparvertrag, Sparbücher). Nun meinten die, dass ich mein komplettes Vermögen mit angeben muss.
    Das will ich eigentlich nicht, da ich sorge habe das ich dann für Sie aufkommen muss. Beim Hartz 4 Büro haben die Ihr angedichtet, dass ich das müsste.

    Stimmt das? Sie ist ja "nur" meine Freundin. Und wenn ja, gibt es die Möglichkeit das zu vermeiden?

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

  • Hallo an alle Opfer der Bürokratie!

    Ich habe im Augenblick mit dem Arbeitslosengeld II Antrag meiner Mutter zu kämpfen. Ein Problem ist das Elternhaus meiner Mutter, dass sich im Ausland befindet
    Sie besitzt einem Eigentumsanteil von 1/5 am Haus ihrer verstorbenen Eltern im Ausland.

    Zu den anderen Erben hat meine Mutter keinerlei kontakt mehr. Seit dem Tod Ihrer Mutter ist das Haus unbewohnt und außerdem auch mittlerweile unbewohnbar. Bis auf ein übersetztes Dokument über die Erbschaft haben wir keinerlei Dokumente vorliegen.
    Nun verlangt die Behörde eine Verkehrswertermittlung der Immobilie. Nach meinen Ermittlungen im Internet, kann man ein solches Gutachten über einen Anwalt veranlassen. Das würde allerdings sicher über 2.000,00 € kosten. Meine Mutter besitzt allerdings keinerlei Vermögen um diese Kosten zu zahlen. Ich habe darauf hin eine Kostenübernahme beantragt und auf den § 64 Abs. 2 Nr2 SGB X verwiesen.


    Ich zitiere:


    Kostenfreiheit
    (1) Für das Verfahren bei den Behörden nach diesem Gesetzbuch werden keine Gebühren und Auslagen erhoben.


    (2) Geschäfte und Verhandlungen, die aus Anlass der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nötig werden, sind kostenfrei. Dies gilt auch für die in der Kostenordnung bestimmten Gerichtskosten. Von Beurkundungs- und Beglaubigungskosten sind befreit Urkunden, die


    2. im Sozialhilferecht, im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende, im Recht der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, im Kinder- und Jugendhilferecht sowie im Recht der Kriegsopferfürsorge aus Anlass der Beantragung, Erbringung oder Erstattung einer nach dem Zwölften Buch, dem Zweiten und dem Achten Buch oder dem Bundesversorgungsgesetz vorgesehenen Leistung benötigt werden "


    Die Sachbearbeiterin konnte mir nicht sofort beanworten, ob mein Antrag erfolgreich sein wird und wollte nochmals Rücksprache mit Ihrem Teamleiter halten.


    Ich bin deswegen ziemlich sprachlos..wie kann es sein das ein Hartz 4 Antragsteller der keinerlei Einkünfte erhält und sonst kein Vermögen besitzt, Kosten für Verkehrswertermittlungen übernehmen soll, die durch das Amt eingefordert werden. Ich bin der Meinung, dass der § 64 Abs. 2 Nr. 2 SGB X genauf für solche Fälle greifen muss!?!


    Bitte um Hilfe und Ratschläge zu diesem Thema!!!!!!

  • Hallo,

    ich mache Dir sehr wenig Hoffnung auf eine Kostenübernahme. Deine Mutter hat Vermögen und ist dafür verantwortlich, dieses Vermögen nachzuweisen. Das Jobcenter (sprich der Steuerzahler) kann dafür kaum haftbar gemacht werden. Vereinfacht gesagt: warum sollte ich für jemand, der Vermögen besitzt, etwas zahlen, damit die Höhe des Vermögens festgestellt wird. Zumal bei einer Erbengemeinschaft dies sowieso Aufgabe derselben ist.

    Der von Dir angeführte § hat absolut nichts mit dem Fall zu tun.

    Das einzige, was zum Erfolg führen könnte, wäre ein Antrag auf darlehensweise Übernahme der Kosten.

    Gruß!

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