Hausmietung als Untermieter?

  • Sehr geehrte Community:

    folgende Situation:

    Wir, eine vierköpfige Familie haben den Entschluss getroffen aus unserer 90qm Wohnung, 600kaltmiete auszuziehen.
    Arbeitslosengeld II wird seit Einfuhr für alle vier Familienmitglieder bezogen, die sich aus meiner Frau, mir und unseren zwei Teenie Kindern zusammen setzen.

    Unsere Vorstellungen ist es ein Haus zu mieten, dass die Größe von ca. 130-150qm und einer Kaltmiete von 1100,-.
    Das könnten wir uns nicht im Traum leisten, wenn unser bereits ausgezogener Sohn nicht die Entscheidung getroffen hätte, gemeinsam mit uns in das Haus einzuziehen. Die Differenz zu unserer jetzigen Miete und der anfallenden Miete zzgl. alle weiteren Kosten,wie z.B. erhöhte Nebenkosten (bedingt durch Größe) oder Mieterhöhungen, wird von Ihm übernommen.
    Unser Sohn ist selbstverständlich beruflich tätig und bezieht keinerlei sozialen Bezüge.

    Frage 1: Ist ein Umzug als Arbeitslosengeld II Empfänger zu genehmigen?
    Frage 2: Ist mit Widerstand(Problemchen) oder Kürzungen zu rechnen?
    Frage 3: Gibt es einen "Umzugszuschuss", oder sonstige Unterstützung als ALG II-Empfänger?

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Herzliche Grüße,
    Koalabaerenkaka

  • Hallo,

    Zitat

    Ist ein Umzug als Arbeitslosengeld II Empfänger zu genehmigen?

    Wenn Du meinst, ob Du eine Genhmigung benötigst - ja, die wird benötigt. Ich kann Dir aber gleich prohpezeien, daß diese Umzugsgenehmigung nicht erteilt wird, weil 1. keine Notwendigkeit zum Umzug vorliegt und 2. die neue Wohnung nicht angemessen sein dürfte.. Davon unbabhängig: was willst Du machen, wenn der Sohn krank oder arbeitslos wird? Wieder umziehen?

    Zitat

    Ist mit Widerstand(Problemchen) oder Kürzungen zu rechnen?

    Wenn die Genehmigung nicht erteilt wird, erhaltet Ihr maximal die alte Miete weiter gezahlt, womit Dein Sohn über 500 € Differenz zu tragen hätte.

    Zitat

    Gibt es einen "Umzugszuschuss", oder sonstige Unterstützung als ALG II-Empfänger?

    Nein, sofern keine Umzugegenehmigung vorliegt.

    Zitat

    Die Differenz zu unserer jetzigen Miete und der anfallenden Miete zzgl. alle weiteren Kosten,wie z.B. erhöhte Nebenkosten (bedingt durch Größe) oder Mieterhöhungen, wird von Ihm übernommen.

    Schlechte Idee. Damit wirtschaftet der Sohn für Euch und wird mit seinem Einkommen bei Eurem ALG II mit angerechnet.

    Gruß!

  • Hallo Hoppel,

    vielen Dank für Deine zügige Antwort. Ich hätte noch einige Frage und wäre dankbar, wenn Du mir diese beantworten kannst.

    Zitat

    Wenn Du meinst, ob Du eine Genhmigung benötigst - ja, die wird benötigt. Ich kann Dir aber gleich prohpezeien, daß diese Umzugsgenehmigung nicht erteilt wird


    Was ist aber mit der Untervermietung? Kann mein Sohn nicht ein Teil an uns Untervermieten, oder wir an ihm?

    Zitat

    Wenn die Genehmigung nicht erteilt wird, erhaltet Ihr maximal die alte Miete weiter gezahlt, womit Dein Sohn über 500 € Differenz zu tragen hätte.


    Das ist doch genau die Ausgangsituation, die wir uns wünschen. Die höhe der alten Miete soll weiter gezahlt werden, den Rest wird unser Sohn übernehmen. Ich hatte mich verschrieben gehabt. Die Höhe unsere jetzigen Miete liegt bei 600,- warm!

    Vielen Dank,
    Koalabaerenkaka

  • Ergänzende Information: Die Wohnung ist in allen Räumen nach einer äußeren Wärmedemmung vor ca. 2-3 Jahren mit Schimmel befallen. Der Eigentümer sieht keine Schuld und verweißt die Angelegenheit auf uns zurück. Das ist der erste Hintergrund, warum wir uns mit dem Thema Umzug beschäftigt haben.

    Viele Grüße!

  • Hallo,

    Zitat

    Was ist aber mit der Untervermietung?

    Kommt Ihr nicht mit durch und wird nicht akzeptiert werden.

    Zitat

    Das ist doch genau die Ausgangsituation, die wir uns wünschen.

    Ich glaube eher nicht. Lies Dir nochmal den letzten Absatz meiner ersten Antwort durch.

    Gruß!

  • Ich verstehe den Hintergrund nicht. Dann stelle ich eine andere Frage: Was ist angemessen? Wie hoch darf die max. Miete und qm für ein ALGII Empfänger, verheiratet, mit zwei Kindern unter 16 sein?

    Vielen Dank für Deine Hilfe.

  • Hallo,

    welchen Hintergrund meinst Du?

    Zitat

    Was ist angemessen?

    Das läßt sich pauschal nicht beantworten, weil das jede Kommune selbst festlegt. Du kannst unter arbeits-los.de nachsehen, ob Deine Kommune da aufgeführt wird. Ansonsten kann Dir die Frage nur das örtliche Jobcenter beantworten.

    Gruß!

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