Sehr geehrte Community:
folgende Situation:
Wir, eine vierköpfige Familie haben den Entschluss getroffen aus unserer 90qm Wohnung, 600kaltmiete auszuziehen.
Arbeitslosengeld II wird seit Einfuhr für alle vier Familienmitglieder bezogen, die sich aus meiner Frau, mir und unseren zwei Teenie Kindern zusammen setzen.
Unsere Vorstellungen ist es ein Haus zu mieten, dass die Größe von ca. 130-150qm und einer Kaltmiete von 1100,-.
Das könnten wir uns nicht im Traum leisten, wenn unser bereits ausgezogener Sohn nicht die Entscheidung getroffen hätte, gemeinsam mit uns in das Haus einzuziehen. Die Differenz zu unserer jetzigen Miete und der anfallenden Miete zzgl. alle weiteren Kosten,wie z.B. erhöhte Nebenkosten (bedingt durch Größe) oder Mieterhöhungen, wird von Ihm übernommen.
Unser Sohn ist selbstverständlich beruflich tätig und bezieht keinerlei sozialen Bezüge.
Frage 1: Ist ein Umzug als Arbeitslosengeld II Empfänger zu genehmigen?
Frage 2: Ist mit Widerstand(Problemchen) oder Kürzungen zu rechnen?
Frage 3: Gibt es einen "Umzugszuschuss", oder sonstige Unterstützung als ALG II-Empfänger?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Herzliche Grüße,
Koalabaerenkaka