Hallöchen ihr da draußen,
ich habe da mal ein wichtiges Anliegen. Werde versuchen mich kurz zu fassen.
Und zwar mache ich den Bundesfreiwilligendienst und beziehe dazu Hartz IV.
Im Vertrag vom Bundesfreiwilligendienst steht:
-300 € Taschengeld
- 33,50 € für das Monatsticket der öffentlichen Verkehrsmittel
außerdem werden Verpflegungskosten in Höhe von 85 € pro Monat vom Betrieb für mich aufgewendet, damit ich mich beim Essen bedienen kann (arbeite in einer Jugendherberge). Dieses Geld wird nicht an mich gezahlt.
Jetzt sieht es so aus, dass das Jobcenter die 300 € als Einkommen anrechnet, die 33,50 € für die Monatskarte aber nicht. Wie mir ein Herr an der Hotline gesagt hat, ist das so, weil die 33,50 € zweckgebunden sind. Der Zweck ist der Kauf einer Monatskarte. Jetzt will das Jobcenter aber die 85 € für die Verpflegung mit auf mein Einkommen anrechnen, obwohl ich von dem Geld 1. garnichts bekomme und 2. müsste das doch auch zweckgebunden sein? Zweck: Verpflegung. Habe mich in Gesetzen versucht, schlau zu machen, aber das einzige, was ich gefunden habe, ist das, was man auch auf dieser Seite hier findet Hartz IV Einkommen - Arbeitslosengeld II Zuverdienst. Auch in der Datenbank des Bundesministeriums für Justiz fand ich nur das gleiche Alg II-V - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Was ist nun also richtig? Darf das Jobcenter mir die 85 € als Einkommen anrechnen?
Ziemlich knifflig. Vielen Dank für Antworten!