Hallo, hier ein ,,spezieller Sonderfall",
ich wohne seit 48 Jahren (seit Geburt) im Wohneigentum (90qm ,Hausgrundstück) meiner Mutter und habe über das gesamte Hausgrundstück ein im Grundbuch eingetragenes alleiniges Wohnungsrecht nach § 1093 BGB (seit1993).
Die Eigentümerin,meine Mutter,wohnt seit 1993 woanders.
Unstrittig sind folgende Fakten:
1.) Das Wohnungsrecht ist selbst nach § 12 Absatz 3 Satz 1 Nr.4 SGB II geschützt.
2.) § 12 Absatz 3 Satz 1 Nr 4 SGB II schützt laut BSG nicht die Immobilie, sondern das Bewohnen einer solchen.
3.) Das BSG bewertet seit dem 25.01.2012 laut einem Urteil Erbschaft während Hartz4 als Einkommen.
Frage: Was darf das Jobcenter,wenn ich das Haus während Hartz4 erbe? (bzw.was könnten die eigentlich
realistisch gesehen durchsetzen? )
PS: Dass geerbtes Geld auf 6 Monate aufzuteilen ist und nur der verbliebene Rest Vermögen mit Freibeträgen darstellt, ist auch mir(leider)nun klar.Und wenn man ein Haus erbt,in dem man noch nicht wohnt,aber dort sofort einziehen will, (leider) wahrscheinlich auch (bis zum Verbrauch Hartz4 als Darlehen?!) (Wie gesagt,die Wohnung ist geschützt,nicht die Immobilie.....)Letzter Fall ist aber bislang unklar und das BSG hat das noch nie verhandelt.