Wie setzt sich der Freibetrag bei Erwerbstätigkeit zusammen?

  • Hallo,

    in einem Rechtsstreit meint die Arge, Pkw-Kosten würden "in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise bei der Berechnung des Freibetrages von Erwerbseinkommen berücksichtigt."

    Okay, ich verdiene ca. 100,00 Euro im Moant, mal 90,00 mal bis zu 140,00 €. Die Differenz wird jeweils nach 6 Monaten verrechnet, insoweit kein Thema.

    Aber wie setzt sich der Freibetrag zusammen? Und sind das wirklich diese 100,00 €? Abgesehen davon, dass ich gar nicht mit dem PKw zur Arbeit fahre, sondern diesen steuerbefreit auf meine schwerbehinderte Tochter angemeldet habe, und ihn für Therapiefahrten etc. nutze. Würde ich damit zur Arbeit fahren, wäre das Steuerhinterziehung. Außerdem muss ich nur einmal über die Straße, bin in 3 Minuten zu Fuss im Büro.

    Kann mir jmd. weiterhelfen, wie es sich mit der Zusammensetzung und der Anrechnung verhält? :confused:

    Danke
    LG
    Blaue Erdbeere

  • Hallo,

    das Auto und dessen Kosten kannst Du aus mehreren Gründen nicht gesondert geltend machen: 1. dient es nicht für eine Erwerbstätigkeit, 2. wäre Dein Erwerbseinkommen dafür auch zu niedrig und 3. ist der rein private Gebrauch nicht abzugsfähig.

    Daher kommt der normale Freibetrag ins Spiel, der allerdings auch nur vom Erwerbseinkommen her interessiert: von diesem Freibterag sind Ausgaben für das Erewerbseinkommen zu bgeleichen, wenn es sich um Niedriglohh handelt.

    Gruß!

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