Guten Tag,
Ich habe eine Frage bezüglich ALG II. Es geht darum, dass ich demnächst aus der Schweiz zu meiner Freundin nach Hamburg ziehen will um da zu leben/arbeiten. Jetzt würde ich gerne wissen, ob ich als Schweizer Staatsbürger überhaupt Anspruch auf das ALG II habe. Zu einer Aufenthaltsgenehmigung bzw. Arbeitserlaubnis habe ich mich schon ein bisschen erkundigt. So wie ich das verstanden habe, brauche ich keine Arbeitserlaubnis und mit dem Aufenthalt wäre das auch kein Problem. Also ich müsste mich im Prinzip nur beim Einwohnermeldeamt anmelden? Ich bin 21 Jahre alt und habe eine Ausbildung abgeschlossen und kann dies auch mit einem Eidgenössischem Berufsattest nachweisen, falls diese Informationen relevant sind.
Freunliche Grüsse Manuel M.