Hallo,
ich habe mehrmals Hartz 4 bezogen - meine Frau (die ja mit mir in der Bedarfsgemeinschaft lebt) war in der Zeit laut Amt familienversichert, hat aber (wir wussten das ja nicht) ihre AOK-Beiträge weitergezahlt. Zu Recht?
Oder hätte die AOK das gar nicht annehmen dürfen? Oder sind die Beiträge jetzt doppelt gezahlt?
Kann ich etwas rückfordern?
Und wenn ja, in welchem Zeitraum?