Anspruch auf ALG II nach der Schule

  • Hallo,
    also vorweg meine jetzige situation: ich bin 18 und habe eine eigene wohnung, gehe noch zur schule, bekomme momentan das kindergeld und das wohngeld von meiner mutter. meine eltern sind getrennt, meine mutter bezieht hartz4,, hat aber eine nebeneinkunft. allerdings bin ich noch bei ihr in meinem ehemaligen wohnort gemeldet, weshalb sie ja noch das wohngeld bekommt (und es dann mir gibt).
    ich habe mitte juli diesen jahres meine schulausbildung abgeschlossen, da ich nicht studieren und keine ausbildung anfangen werde entfällt ja mein anspruch auf kindergeld, richtig? oder greift da diese regelung, dass kindergeld bis zur vollendeung des 21. lebensjahres bei arbeitslosigkeit des volljährigen kindes ausgezahlt werden kann?
    ich werde aus dem grund keine ausbildung etc anfangen, weil es sich nicht lohnt.im frühjahr 2013 werde ich mit meinem freund auf reisen gehen, das steht fest, gilt es also nur noch die zeit bis dahin zu überbrücken. angenommen, mein freund (noch 17, wird im oktober 18) und ich, ziehen zu meiner oma, die ein haus besitz, in dessen oberer leerstehender etage wir zusammen wohnen können, sind wir dann eine bedarfsgemeinschaft?

    so und nun zu meiner eigentlichen frage: ist es unter all diesen vorraussetzungen für mich möglich, nach abschluss der schule hartz4 zu beziehen? und muss man eigentlich nachweisen,dass man auf der suche nach arbeit ist oder so?

    würde mich sehr sehr sehr über antworten freuen!
    lg

  • Hallo,

    Zitat

    ich werde aus dem grund keine ausbildung etc anfangen, weil es sich nicht lohnt.im frühjahr 2013 werde ich mit meinem freund auf reisen gehen

    Seltsamer Grund. Sollte eine Ausbildung nicht wichtiger sein? Und wie glaubhaft ist das mit der Ausbildung, wenn Du jetzt schon auf das ALG II spekulierst? Nebenbei: wovon willst Du denn überhaupt verreisen?

    Zitat

    für mich möglich, nach abschluss der schule hartz4 zu beziehen?

    Mal abgesehen davon, daß Du dann sehr schnell in eine Ausbildung vermittelt werden dürftest (was Deinen Plan durchkreuzen dürfte), dürfte kein Anspruch bestehen, da Du zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Mutter gehörst.

    Zitat

    muss man eigentlich nachweisen,dass man auf der suche nach arbeit ist

    Natürlich.

    Gruß!

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