Ich habe im letzten Jahr einen Antrag auf Wohngeldzuschuß gestellt.
Bekam dann Post, daß meine Kaltmiete zu hoch ist für 1 Person statt 290 Euro 365 Euro, statt 50 qm habe ich 60 qm Wohnfläche. Ich sollte mich um eine andere Wohnung bemühen, die günstiger ist.
Wenn mein Vermieter nun die Kaltmiete auf 290 Euro senkt, hätte ich dann Anspruch auf Zuschuß. Ich möchte ja nicht die ganze Miete bekommen.
Er würde dann einen neuen Mietvertrag aufsetzen und dort dann auch die Miete anders berechnen. Wie muß er das machen, bzw. wie müßte er die Nebenkosten aufschlüsseln. Bis jetzt hatte er nur Nebenkosten, Heizung und Telefonkosten (wir haben einen ISDN-Anschluß,d.h. mein Telefon/Internet läuft über seinen Anschluß) eingetragen. Müssen die Nebenkosten noch einzeln aufgeführt werden? Kann er die Nebenkosten erhöhen? Und wie hoch dürfen die Heizkosten sein?
Die Kaltmiete runtersetzen
-
Frau Lump -
11. März 2012 um 13:30 -
Erledigt
-
-
Hallo,
ZitatIch habe im letzten Jahr einen Antrag auf Wohngeldzuschuß gestellt
Hast Du Wohngeld oder ALG II beantragt?
Gruß!
-
ALG II war das. Jetzt habe ich zwar Arbeit, bekomme ca.950 Euro ausgezahlt, habe aber auch knapp 300 Euro an Benzinkosten für den Arbeitsweg.
-
Hallo,
ZitatWenn mein Vermieter nun die Kaltmiete auf 290 Euro senkt, hätte ich dann Anspruch auf Zuschuß.
Warum sollte Dein Vermieter die Kaltmiete einfach so um 75 € senken? Das bedeutet ja im Prinzip, daß er entweder vorher eine überhöhte Miete genommen hat oder jetzt eine Kaltmiete nimmt, die seine Kosten nicht deckt. Abgesehen davon besteht ja immer noch das Problem der zu großen Wohnung.
ZitatMüssen die Nebenkosten noch einzeln aufgeführt werden? Kann er die Nebenkosten erhöhen? Und wie hoch dürfen die Heizkosten sein?
Die Nebenkosten (zu denen Telefonkosten garntiert nicht gehören) sollten schon aufgeschlüsselt werden. Dein Vermieter kann die Nk nur dann erhöghen, wenn sie (nachweisbar) auch tatsächlich höher ausfallen. Die Heizkosten werden von jedem Landkreis oder Kommune selbst festgelegt, insofern ist die Frage nicht hier beantwortbar.
Zitatbekomme ca.950 Euro ausgezahlt, habe aber auch knapp 300 Euro an Benzinkosten für den Arbeitsweg.
Naja. Hört sich nicht sehr plausibel an. Abgesehen davon werden bei dem ALG II nicht die tatsächlichen Benzinkosten anerkannt.
Gruß!
-
Eine überhöhte Miete nimmt er ganz bestimmt nicht. Er würde es machen, weil er mich als Mieterin behalten möchte, was nicht jeder machen würde.
Aber trotzdem erstmal vielen Dank für die Auskunft. Wir werden uns jetzt hinsetzen und alles ausrechnen, wegen der Nebenkosten und dann mal sehen, was dabei rauskommt. Die Telefonkosten lassen wir dann weg. Das ist dann ja unwichtig.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!