hallole
bin 60, und werde in harz 4 kommen. habe durch lebensversicherungsauszahlung, 65000,-euro auf dem konto.
entsprechend alter und verheiratet sein , darf ich ja fast 90000,- euro haben, für rente. ich bekomme nachweislich eine sehr kleine rente , daher habe ich in 20 jähriger selbständigkeit in eine lebensversicherung eingezahlt. was muss ich machen damit das geld auch als altersvorsorge angerechnet wird. irgend ein sperrkonto, was erst zu rentenbeginn verfügbar ist, oder welchen rat könnt ihr mir geben. und wieviel verfügbares geld darf ich als verheirateter, auf dem konto haben? ein auto habe ich auch , denke mal der wert ist so 7000,-euro.
danke
Eigenkapital
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videomicha -
14. März 2012 um 18:50 -
Erledigt
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Hallo,
Zitatdarf ich ja fast 90000,- euro haben
Wie kommst Du denn darauf??? In Deinem Alter beträgt die Freigrenze 60 Lebensjahre x 150 € = 9.000 € + 750 € Freibetrag. Wenn Deine Frau also genauso alt wie Du ist, ergibt sich somit ein Gesamtfreibetrag von 19.500 €, womit angesichts Deines Vermögens kaum noch ein Anspruch auf ALG II besteht. Nur bei einem sog. geschütztem Vermögen ändern sich die Freigrenzen auf 750 € je Lebensjahr. Dein Vermögen ist jedoch nach Deinen Angaben nicht geschützt, womit die 750 € auch nicht für Dich zutreffen.
Zitatirgend ein sperrkonto, was erst zu rentenbeginn verfügbar ist
Das dürfte absolut nicht klappen und wäre, wenn man böse ist, als vorsätzliche Herbeiführung einer Hilfsbedürftigkeit anzusehen. Abgesehen davon: hat die Bank Kenntnis von der Hilfebedürftigkeit, verstößt die Vereinbarung der Kontensperre auch gegen die guten Sitten und ist nichtig.
Die einzige Möglichkeit wäre die Anlage des Vermögens in eine Altersvorsorge, bei der unwiderruflich eine Auszahlung vor Erreichen des Rentenalters vertraglich verhindert wurde.
Womit wir schon beim Knackpunkt sind: als Altersgrenze werden 60 Jahre angesehen, also genau Dein Alter. Und das würde bedeuten, daß der genannte Freibtrag von 750 € je Lebensjahr monatlich um 1/180 gemindert wird. Und Du eben wegen des Alters kaum einen solche Vorsorge bei einer Bank oder Versicherung bekommen dürftest, weil das sich ja in sich beißt: die Bank garantiert Dir dann die Auszahlung erst ab der Altersgrenze, die Du jedoch zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes bereits erreicht hast. Womit wir wieder bei der o.g. vorsätzliche Herbeiführung einer Hilfsbedürftigkeit sind.
Zitatund wieviel verfügbares geld darf ich als verheirateter, auf dem konto haben?
Habe ich im 1. Absatz bereits erläutert.
Zitatein auto habe ich auch , denke mal der wert ist so 7000,-euro
Bis 7.500 € ist ein Pkw anrechnungsfrei.
Gruß!
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Hallo,
nach Austausch einiger PNs und den daraus folgenden Infos Deinerseits folgender Vorschlag, den ich bewußt wieder in den öffentlichen Bereich schreibe (da das Thema an sich ja auch andere Leser interessieren könnte): suche SOFORT eine Bank oder (nur im Notfall) Versicherung, die bereit ist, Dein Vermögen als Altersvorsorge zu übernehmen und (vor allem!!!) bereit ist, statt dem normalen Sperrpassus "bei Eintreten in das Rentenalter" o.ä. ein genaues und konkretes Datum, welches 1000%tig nach dem Erstbezug von Rente (besser wäre erst nach frühestens dem zweiten Bezug, da Zuflußprinzip hier entscheidend sein kann) liegt, anzugeben, ab dem Du erst Zugriff auf das Vermögen hast. Beachte dabei auch den Zeitpunkt des Erstbezugs von Rente von Deiner Frau!!! Wenn Du das SOFORT machst, sind es noch 2 Jahre bis zum ALG-II-Antrag, womit kein mittelbarer Zusammenhang zwischen Altersvorsorge und ALG-II-Bezug besteht. So sollte es (legal) klappen.
Natürlich kannst Du auch mir das Geld überweisen. Dann habe wenigstens ich eine Altersvorsorge
Gruß!
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