Ich hatte als Selbstständiger eine fondgebundene Rentenversicherung. Diese wurde mir als Vermögen angerechnet. Da ich den Zusatz,Auszahlung erst im Rentenalter, nicht hatte, musste ich die Versicherung kündigen und einen Auszahlungsverlust hinnehmen. Ich stand damals unter emensen Druck, da ich ohne Unterstützung nicht wusste, wie ich meine Miete bezahlen sollte. Im Nachhinein erfuhr ich, dass das Jobcenter mich darauf hinweisen hätte müssen, dass ich einen Nachtrag in die Police hätte eintragen lassen können.
Meine Frage ist nunmehr, ob ich als Selbstständige überhaupt hätte die Police kündigen müssen, da mir die Rentenfondversicherung zur Altersabsicherung diente. Soviel ich weiss, wäre die Riesterrente, die man auch als fond abschliessen kann, sicher gewesen. Ich als Selbstständiger hätte aber keine Riesterrente abschliessen können. Also, weil ich bei einer anderen Gesellschaft meine Versicherung hatte, ist diese gleiche Versicherungsart nicht geschützt??
Meine Klage beim Sozialgericht in dieser Angelegenheit habe ich gewonnen, aber das Jobcenter hat Einspruch erhoben, und momentan sieht es so aus, dass das Landesgericht diese Angelegenheit anders bewertet als das Sozialgericht.
Hat jemand Erfahrungen gemacht mit einem ähnlichen Fall?
Anrechnung von Rentenfonds
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oldenburger -
22. März 2012 um 15:52 -
Erledigt
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Hallo,
die Riester-Rente ist quasi automatisch geschützt, kann also erst bei Erreichen des Rentenalters in Anspruch genommen werden. Somit ist sie nicht vergleichbar mit Deiner Versicherungsart. Eine fondsgebundene Rentenversicherung hat (solange kein entsprechender Altersausschluss vereinbart wurde) absolut nichts mit der Systematik einer Riesterrente zu tun - und das hat eigentlich auch nichts mit der Versicherungsgesellschaft zu tun.
ZitatIch als Selbstständiger hätte aber keine Riesterrente abschliessen können.
Wieso nicht? Mit Einzahlung in die gesetzliche RV wäre auch bei Selbstständigen ein Anspruch auf die Riesterrente möglich gewesen.
ZitatIm Nachhinein erfuhr ich, dass das Jobcenter mich darauf hinweisen hätte müssen, dass ich einen Nachtrag in die Police hätte eintragen lassen können.
Naja, es gibt durchaus eine Beratungspflicht. Die erstreckt sich aber nicht auf sachgebietsfremde Sachen. Anders gesagt: wie soll ein Sachbearbeiter bei einem Jobcenter einschätzen, ob Dein Vertrag mit einer Versicherung eine nachträgliche Änderung zulässt? Bei nüchtener Betrachtung ist der Sachbearbeiter zu einer solchen Einschätzung nicht qualifiziert (zumal das Versicherungsrecht hochkompliziert ist). In meinen Augen wäre höchstens der Hinweis, bei der Versicherungsgesellschaft nachzufragen, ob eine solche Änderung möglich ist, zu erwarten - aber eigentlich sehe ich dafür nirgendwo in den Gesetzen eine entsprechende Pflicht.
ZitatMeine Frage ist nunmehr, ob ich als Selbstständige überhaupt hätte die Police kündigen müssen, da mir die Rentenfondversicherung zur Altersabsicherung diente.
Sie diente zwar der Alterssicherung, hätte aber vor dem Erreichen des Rentenalters gekündigt werden können. Somit ist sie durchaus als Vermögen anzurechnen und die Verwertung zu verlangen, wenn dadurch nicht erhebliche Wertverluste eintreten.
ZitatMeine Klage beim Sozialgericht in dieser Angelegenheit habe ich gewonnen, aber das Jobcenter hat Einspruch erhoben, und momentan sieht es so aus, dass das Landesgericht diese Angelegenheit anders bewertet als das Sozialgericht.
Womit ich mich aus dem Thema nach meinen allgemeinen Hinweisen dann auch verabschiede.
Gruß!
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