Guten Tag,
ich lebe mit meiner Freundin und unserem Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft. Sie ist mit dem kleinen Zuhause und bezieht ALG II, weil mein Gehalt nicht für 3 Personen ausreicht. Wir (sie und ich) bekamen vor einiger Zeit dann von der Arge eine Mahnung, dass wir Geld zurückzahlen sollen. Meine Frage bezieht sich jetzt nicht auf Höhe und/oder Rechtmäßigkeit der Mahnung (das ist in Klärung und die Mühlen mahlen äußerst langsam....) SONDERN ob es rechtens ist, dass ICH Geld ans Amt zurückzahlen soll, obwohl ICH niemals Geld von denen bekommen habe? Nach meinem Verständnis müsste, wenn überhaupt, AUSSCHLiEßLICH meine Freundin eine Mahnung bekommen. Merkwürdigerweise bekomme aber nur ICH Mahnungen (mit Nachdruck und Androhnung von Zwangseinzug...).
Hoffe auf Antworten. Danke!
lg
Markus