Langsam glaub ich den Job Centern gar nix mehr. Okay, ich helfe seit langem immer wieder ALG II ern, wie ich ja auch wieder mal einer bin, im Umgang und mit Anträgen und Dokumenten beim JC. Und nun lese ich etwas, das ich weder mit Menschenverstand noch mit sonst was lösen konnte, also registriere ich mich hier, und frage um Hilfe und Ideen nach.
Eine jungeblieben Frau bezieht ALG II. Sie hat eine Mietwohnung, die scheint auch angemessen zu sein, jedenfalls in den letzten 3 oder 4 Jahren. Zwischen durch war sie in Arbeit, musste aber dann ALG II als Aufstocker beantragen, und nun wieder komplett beziehen.
Der Vermieter möchte nun für den letzen Abrechnungszeitraum Heizung nachgezahlt bekommen. Kann ja mal passieren. Also die Abrechnung vom Vermeiter genommen und zum JC. Das konnte die Abrechnung der Heizkosten alleine nicht leiden, und wollte auch die Nebenkostenabrechnung haben. Diese liess auf sich warten, weil der Vermieter noch keine Wasserabrechnung hatte. Nun diese kam dann auch, und nun geht der Spass erst richtig los.
Das JC möchte von der Mieterin und Hilfebedürftigen die Kopien der Abrechnungen der einzelnen Positionen wie zum Beispiel Brennmaterial, Wasserabrechnung und alles andere haben, und sie wollen den Bauplan des Hauses haben den sich die Beziherin ja von der Gemeinde hohlen kann, weil oh graus, dort mehr als ein ALG II Bezieher wohnt. Natürlich können sie den Antrag nun seit sechs Wochen nicht bearbeiten, weil ja noch Unterkagen fehlen. Alternativ wollen Sie eine Zeichnung des Hauses und der Wohnung haben. Dazu fordern sie eine schriftliche Erklärung über die Wohnverhältnisse im ganzen Haus, und was wird gemeinschaftlich genutzt.
Darf das Jobcenter Angaben über dritte Personen fordern? (Zumal die Erklärung über die Wohnverhältnisse auch die Benennung der Personen und die Adressdaten erfordert, und daher m.E. eine Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes bedingt.)
Darf das JC die Beschreibung aller Wohnungen von einer Mieterin fordern, die ja damit auch Daten über das Eigentum des Vermieters an das JC mitteilen soll?
Darf das Jobcenter Baupläne oder Zeichnungen von einer Mieterin fordern, um eine Mietkostennachzahlung zu rechtfertigen?
Darf das Jobcenter Belege oder Nachweise fordern, die dem Mieter zwar zur Einsicht seitens des Vermieters zustehen, der Vermieter jedoch keine Herausgabe der Belege oder Kopien fordern kann? (AG Kerpen, Urteil v. 10.01.1997 - 21 C 414/4/1996)
Ich werde nun erst einmal helfen, einen Sofortleistungantrag zu formulieren, aber ich muss meine Unfähigkeit an der Stelle eingestehen. So was hab ich noch nie gehört oder gelesen.
Daher meine Bitte um Hilfe. Fristablauf ist zum 10.4. - dann sind allerdings die Nachforderungen zu den Haizkosten schon im dritten Monat, und daher droht auch mal wieder eine Wohnungskündigung.
Herzliche Grüsse
Thomas