Hallo,
Wir haben folgende Situation,
wir sind im November 2012 in ein kleines Dörfchen gezogen
In die einliegerwohnung die mein Vater vermietet.
Mein verlobter und ich.
Am 12 März, drohte mein Vater (unser vermieter) meinen Verlobten zu schlagen und dieses mehrfach,
und er drohte unseren Hund zu erschlagen.
Darauf hin flüchtete mein Verlobter mit unserem Hund, am nächsten tag machte er bei mir weiter er drohte mir würde ich meinen verlobten in die Wohnung lassen würde ich rausfliegen und erwähnte wieder er würde ihn schlagen.
daraufhin bin ich auch erstmal raus, wir sind nun obdachlos und können nicht in unsere eigene Wohnung zurück wegen gefahr und weil er uns den zutritt verweigert.
wir riefen die Arge an, und schilderten dennen den fall so wie es war.
Unser Sachbearbeiter untersagt uns den Umzug, und sagte direkt wenn wir uns eine andere wohnung suchen würden, würde er 1. die umzugskosten nicht übernehmen ( was ja nicht weiter schlimm ist) und er würde die neue miete egal in welcher höhe nicht übernehmen, wir sind ratlos kamen nun vorrübergehend bei der schwester meines verlobten unter.
Meine Frage ist darf die Arge uns das verbieten?
würde mich über antworten freuen.