Einkommensfreibetragsberechnung

  • Hallo,

    da mir schon so super geholfen wurde, habe ich direkt noch eine Frage, zu welcher ich keine verständliche/einheitliche Antwort im Internet finden konnte.

    Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Lebensgefährtin und gemeinsamen Kind. Meine Gattin ist daheim und bezieht ALGII. Ich bin Vollzeit beschäftigt und würde gern wissen, wie mein Freibetrag berechnet wird. Mir wurde vom Amt mitgeteilt, dass 100 € frei sind + 20% vom Bruttolohn. Jedoch hab ich im Netz Tabellen gefunden, wo Bruttolohn bis 800 € (glaube ich) mit 20% und von 801 € bis 1.200 € mit 10% frei gegeben werden? Was wird aber nun berechnet, wenn man beispielsweise 2.500 € Brutto verdient?

    Vielen Dank für Antworten.

    gruß

  • Hallo,

    Zitat aus dem SGB II

    Zitat

    Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich

    1. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 20 Prozent und

    2. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 1 000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 200 Euro beträgt, auf 10 Prozent.

    Anstelle des Betrages von 1 200 Euro tritt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1 500 Euro.

    Somit würden zusätzlich zu den 100 € noch 230 € bei der von Dir genannten Summe abgezogen werden.

    Gruß!

  • Hallo Hoppel,

    danke für deine Antwort. Irgendwie erschließt sich mir aber nicht warum, bzw. wie du auf die Zahl kommst.. :confused:
    Ich habe etwas rumgerechnet aber komme irgendwie nicht drauf

    100 € -fest frei
    Für die 1000 € Brutto á 20% == 200 €
    Für die Grenze bis 1200 € (200 € á 10%) == 20 €

    Komme ich Gesamt "nur" auf 320,-

    Kannst du mir deine Rechnung bitte aufschlüsseln? Vielen Dank!

    mfg

  • Hallo,

    Zitat

    Für die 1000 € Brutto á 20% == 200 €

    Falsch. Die ersten 100 € sind ja bereits berücksichtigt. Also sind 900 € zu pauschalisieren.

    Zitat

    Für die Grenze bis 1200 € (200 € á 10%) == 20 €

    Falsch. Denn

    Zitat

    Anstelle des Betrages von 1 200 Euro tritt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1 500 Euro.

    Somit ergibt sich aus Stufe 1 180 €, bis 1200 € 20 € und von 1200 bis 1500 € weitere 30 €. Macht 230 €.

    Gruß!

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