Hall zusammen,
ich bin neu hier und hoffe das mir hier jemand helfen kann.
Ich selbst bin kein Leistungsempfänge. Jedoch meine (mitlerweile wieder getrennt lebende) Exfrau, unser gemeinsamer Sohn, ihr Kind aus zweiter Ehe und ihr neuer Lebensgefährte.
Diese wurden von der ARGE als Bedarfsgemeinschaft eingestuft. Es gibt ein pfändbares, erstinstanzliches Unterhaltsurteil gegen mich und meine Ex-Frau musste bei der ARGE eine Übertragungserklärung diesbezüglich unterzeichnen.
Jetzt will die ARGE von mir den vollen Unterhaltsbetrag bekommen.
Ich habe (vergeblich) versucht mich schlau zu machen in wie weit dies rechtmäßig ist. Aber das hat nur zu mehr Fragen geführt. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.
Herausgefunden habe ich, das meinem Sohn eine Grundsicherung in Höhe von 251 Euro zusteht. Sein Anteil an den Wohn und Heizkosten dürfte ca. 100 Euro betragen.
Das Kindergeld in Höhe von 184 Euro wird voll an die Kindesmutter ausgezahlt.
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss das Kindergeld voll zur Bedarfsdeckung des Kindes benutzt werden.
Letztlich würde sich doch alleine schon dadurch der Anspruch meines Sohnes von ca. 351 Euro auf 167 Euro reduzieren.
Der vollstreckbare Unterhalt beläuft sich auf 310 Euro. Setzt man diesen zur Bedarfsdeckung an, so bliebe ein Überschussbetrag von 143 Euro rest.
Und hier fängt es an, für mich unverständlich zu werden. Anscheinend nimmt die ARGE ja diesen Überschuss (und dabei ist ja egal ob man zuerst das Kindergeld oder den Unterhalt ansetzt) und rechnet diesen der Hauptantragstellerin als Einkommen an. Oder sie behält ihn sogar einfach ein?!
Letztlich würde aber dies Überschussanrechnung bedeuten, das ich nicht meinem Sohn Unterhalt leiste, sondern viel mehr meiner Ex Frau, oder gar ihrem zweiten Kind oder ihrem Lebensgefährten und das die ARGE zu meinen Lasten den Anspruch meiner EX-Frau reduziert?! Irgendwie fühle ich mich aber weder moralisch noch rechtlich verpflichtet Untehalt an den genannten Personekreis zu leisten um die Staatskasse zu entlasten.
Daher meine eigentliche Frage: Dürfte die ARGE nicht nur den Differenzbetrag von 167 Euro von mir fordern? Und stellt der Versuch mehr zu fordern nicht einen versuchten Betrug dar?
Eine zweite Frage die sich mir stellt ist die, ob nicht dadurch das es einen Titel und Kindergeldanspruch gibt die den Bedarf und Anspruch meines Sohnes übersteigt, er garnicht Teil der Bedarfsgemeinschaft ist und daher jede Übertragung des Anspruchs unwirksam ist?
Und würde dies auch gelten, wenn ich zum Antragszeitpunkt nicht gezahlt habe?
Ein weiterer Punkt der mir unlogisch erscheint ist der, warum die ARGE nicht von sich aus die Kindesmutter zwingt mir den vollen steuerlichen Kinderfreibetrag zu überschreiben, wenn ich schon der einzige bin, der arbeiten geht?
Ich würde mich sehr über hilfreiche Rückmeldeungen freuen.
LG