Aufstockung Einkommen

  • Hallo Zusammen,

    ich bin 21 Jahre alt und arbeite momentan mit einem Verdienst v. Netto 911,- € und Brutto v. 1200,- €. Ich lebe alleine und habe eine Miete in Höhe v. 285,- mit Nebenkosten und Strom extra monatlich v. 27,- zu zahlen.
    Ich habe gehört das man bei einem geringeren Einkommen eine Aufstockung beim Jobcenter beantragen kann.
    Kann mir jemand sagen, ob ich in diesem Fall eine Aufstockung bekommen würde?


    LG Netti

  • Man ermittelt zunächst den Bedarf: Dieser errechnet sich aus dem Regelsatz und einer angemessenen Miete (bei einem Alleinstehenden). Nun stellt man diesem sein Einkommen gegenüber: Man geht vom Nettogehalt aus, berechnet die Freibeträge aber vom Bruttogehalt. Die ersten 100 Euro sind frei, darüber hinaus gelten 20 Prozent Freibetrag. In deinem Fall 1200 Euro brutto und 911 Euro netto D.h Du hast einen Gesamt-Freibetrag von 320 Euro (100 Euro plus 20 Prozent von den verbliebenen 1100 Euro). Dieser Freibetrag wird vom Nettogehalt von 911 Euro abgezogen und ergibt das anrechenbare Einkommen von 591 Euro, das wiederum den 312 Euro Bedarf ( Deine Miete 285 Euro + 27 Euro ) gegenüber gestellt wird. Es verbleibt eine Bedarfs-Unterdeckung/ Überdeckung bzw. ein aufstockender Betrag von - 279 Euro.

    Wie Hoppel an 60 Euro gekommen ist weiß ich nun nicht.

  • Kai: Du weißt anscheinend vieles nicht :rolleyes:

    Zitat

    darüber hinaus gelten 20 Prozent Freibetrag. In deinem Fall 1200 Euro brutto und 911 Euro netto D.h Du hast einen Gesamt-Freibetrag von 320 Euro (100 Euro plus 20 Prozent von den verbliebenen 1100 Euro).

    Nach § 11b SGB II ergibt sich anhand der Angaben ein Freibetrag von 300 €.

    Zitat

    ergibt das anrechenbare Einkommen von 591 Euro, das wiederum den 312 Euro Bedarf ( Deine Miete 285 Euro + 27 Euro ) gegenüber gestellt wird. Es verbleibt eine Bedarfs-Unterdeckung/ Überdeckung bzw. ein aufstockender Betrag von - 279 Euro.

    Und wo ist in deiner Rechnung die Regelleistung?

    es müsste etwa so aussehen:
    374 € + 285 € - 611 € = 48 € Aufstockung

    Zitat

    Strom extra monatlich v. 27,- zu zahlen

    Stromkosten sind in der Regelleistung enthalten.

  • Theo Weiß nicht wie Du an den 300 EUR kommst.

    Nach § 11b Abs. 3 SGB II

    Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich
    1.für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 20 Prozent und
    2.für den Teil des monatlichen Einkommens, das 1 000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 200 Euro beträgt, auf 10 Prozent.
    Anstelle des Betrages von 1 200 Euro tritt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1 500 Euro.

    Dazu ist nochmals ein Grundfreibetrag zu berücksichtigen von 100 EUR § 11b Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB II

    Demnach als Beispiel wenn man einen 400 EUR Job machen würde, sind die ersten 100 EUR Freibetrag, und aus den 300 EUR werden 20% v.H gerechnet. 20% v.H aus 300 EUR = 60 EUR. 100 EUR Grundfreibetrag + 60 EUR = 160 EUR Freibetrag

    400 EUR geringfügige Beschäftigung - 160 EUR Freibetrag = 240 EUR anrechenbares Einkommen

    374 EUR Regelleistung + 400 EUR Job - 240 EUR anrechenbares Einkommen = 534 EUR zur Verfügung stehender Betrag.

  • Bei der Berechnung des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit (§ 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) ist von den Bruttoeinnahmen auszugehen. § 2 Abs. 1 Satz 1 AlgII- V

    Er hatte 1200 EU Brutto D.h 100 EUR Grundfreibetrag und 20 % v.H aus 1100 = 220 EUR entspricht 100 EUR + 220 EUR = 320 EUR :o

  • Er hatte 1200 EU Brutto D.h 100 EUR Grundfreibetrag und 20 % v.H aus 1100 = 220 EUR entspricht 100 EUR + 220 EUR = 320 EUR :o

    Das was bei mir nun als nicht richtig zu Bewerten ist, ist das die 20 % bis 1000 EUR gerechnet werden, und die 200 EUR bis 1200 mit 10 % gerechnet werden.

  • Hallo,

    kann es sein, daß du nicht wirklich Ahnung von dem hast, was du so schreibst? Nach mehreren Beiträgen von Dir drängt sich die Frage etwas auf. Du machst hier mit vollkomm kruden "Berechnungen" Hoffnungen auf fast 300 € Anspruch - bei einem Einkommen von 900 € und einer Miete von unter 300 € eine wahre Rechenleistung.

    Wie auch immer: der Bedarf setzt sich (vereinfacht) aus 374 € Regelleistung + 285 € Miete zusammen (wenn man davon ausgeht, daß die Miete angemessen ist) = 659 € Bedarf. Dem gegenüber steht das Einkommen: es gilt erstmal der Grundfreibetrag von 100 €. Dann werden vom Bruttoeinkommen für das Einkommen von 100 bis 1000 € 180 € abgezogen und vom Einkommen über 1000 € nochmal 20 €- Ergibt 100 + 180 + 20 = 300 € Absetzbetrag. Das Nettoeinkommen beträgt 900 €. Dementsprechend werden von den 900 € - 300 € = 600 € angerechnet.

    Somit ergibt sich Bedarf 659 € - 600 € = 59 € Anspruch.

    Wie Du auf 279 € kommst, wird wohl ewig Dein Rätsel bleiben.

    Zitat

    Er hatte 1200 EU Brutto D.h 100 EUR Grundfreibetrag und 20 % v.H aus 1100 = 220 EUR entspricht 100 EUR + 220 EUR = 320 EUR

    Typischer Anfängerfehler. Von den 1200 € Brutto sind die ersten 100 € Grundfreibetrag abzuziehen, da ja hier nicht doppelt gerechnet werden kann. Dementsprechend sind 900 € in der Stufe I bis 1.000 € übrig, die mit 20% berechnet werden = 180 € Freibetrag. Bleiben 200 € übrig, die mit 10% berücksichtigt werden = 20 €. Somit kommt man nunmal auf 300 € Freibetrag.

    Wieso Du allerdings 20% aus 1.100 € rechnest, ist ebenfalls eines Deiner Geheimnisse.

    Gruß!

  • Guten Morgen Hoppel. Ein Geheimniss ist das nicht. Ich habe nicht berücksichtigt das ab 1000 EUR mit 10 % gerechnet wird.
    Zu Deiner Ausführung bin ich der Meinung :

    Grundfreibetrag 100 EUR

    20% v.H aus 900 EUR = 180 EUR Freibetrag
    10% v.H aus 200 EUR = 20 EUR Freibetrag
    Grundfreibetrag 100 EUR + 180 Freibetrag + 20 EUR Freibetrag = 300 EUR Freibetrag

    Netto Einkommen 911 EUR - 300 EUR Freibetrag = 611 EUR anrechenbares Einkommen

    374 EUR Regelsatz + 911 EUR Netto Einkommen - 611 EUR anrechenbares Einkommen = 674 EUR zur verfügung stehender Betrag

    Anweisung Jobcenter 674 EUR + 285 EUR Miete = 959 EUR

    Bei einem Ledigen ohne Kinder kann meinem wissen nach nur bis 1200 EUR Brutto gerechnet Werden. Übersteigt der Brutto Betrag von 1200 EUR in diesem Fall, gibt es keine Aufstockung mehr.
    ___________________________________________________________________________

    Zu dem Thema mit der EGV das geschlossen wurde, betreffend unter Vorbehalt, kann ich Dir Sagen das es so ist, weil es vor Gericht liegt. Sozialgereicht Aachen durch mich selber. Mit einem Verwaltungsakt ist nicht. ( Feststellungsklage nach § 55 SGG )

    Klagen zu den Regelsätzen, wird ebenfalls PKH bewilligt, weil diese als Verfassungswidrig erklärt wurden. Dazu geben es mehrer Urteile des Landessozialgericht NRW

  • Hallo,

    Zitat

    959 EUR - 911 EUR Netto Einkommen = 48 EUR Aufstockung. ( Siehe Theo )

    Ah ja - und warum diskutierst Du dann stundenlang? Theo lag richtig, ich lag richtig (wobei ich von 900 € Netto ausgegangen bin) - was ist also Dein Problem?

    Gruß!

  • Hoppel ist kein Problem. Ist ja nun gelöst. Mein Fehler war es das ich mit 20 % gerechnet habe dass aber zu den Betrag über 1000 EUR mit 10 % angesetzt wird.

    Dafür gibt es ja so was wie hier um Probleme zu Lösen. hat ja auch nicht ganz so gestimmt bei Dir oben mit 60 EUR Aufstockung.

  • Demgegenübergestellt zu einem 400 EUR Job

    Grundfreibetrag 100 EUR

    20% v.H aus 300 EUR = 60 EUR Freibetrag
    Grundfreibetrag 100 EUR + 60 EUR Freibetrag = 160 EUR Freibetrag
    400 EUR Job - 160 EUR Freibetrag = 240 EUR anrechenbares Einkommen

    375 EUR Regelbedarf + 400 EUR Job - 240 EUR anrechenbares Einkommen = 535 EUR

    Überweisung Jobcenter : 535 EUR + 285 Miete = 820 EUR

    Differenz zwischen 820 EUR zu 959 EUR = 139 EUR. Um diese 139 EUR mehr zu Haben, musst Du einen Job ausüben, der 1200 EUR Brutto hat, unter der Voraussetzung das Du 289 EUR an Abzügen hast um an 911 EUR Netto zu Kommen. D.h wenn Du 168 Arbeitsstunden hast im Monat müsstest Du 1200 EUR Brutto : 168 Std = 7,14 EUR/Std haben

    D.h weiter betrachtet man das zu den 400 EUR Job der 820 EUR bringt und man Teilt die durch 168 Std ergeben das ein Stundenlohn von 4,88 EUR. Erhält man zu diesem Stundenlohn eine Arbeitsstelle zu 168 Std im Monat ist es nicht empfehlenswert diesen zu Machen, und sich anstatt dessen für einen 400 EUR Job entscheidet, mit viel weniger Arbeitsstunden, und hat den gleichen Betrag.

  • Alternativ könnte man auch die Überlegung Treffen einen 401 EUR Job in betracht zu Ziehen. über 400 EUR ist das eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Das man wie folgt betrachten kann bei Bezug von Hartz IV

    Zu grunde gelegt eines ledigen mit Steuerklasse 1 keine Kinder in NRW

    Steuerklasse 1 , KV Beitragssatz 14,6 % + 0,9 % , Jahrgang 1987 Kinder nein Kirchensteuer ja NRW

    Abzüge zur : KV 32,88 EUR, PV 4,91 EUR, RV 39,30 EUR, AV 6,02 EUR insgesamt 83,11 EUR ( Lohnsteuer fällt keine an )

    401 EUR Brutto - 83,11 EUR Sozialversicherungsbeiträge = 317,89 EUR Netto Lohn

    Grundfreibetrag 100 EUR
    20% v.H aus 401 EUR = 80,20 EUR Freibetrag
    Grundfreibetrag 100 EUR + 80,20 EUR Freibetrag = 180,20 EUR Freibetrag
    Netto 317,89 EUR - 180,20 EUR Freibetrag = 137,69 EUR anrechenbares Einkommen
    374 EUR Regelbedarf + 317,89 EUR Netto Einkommen - 137,69 EUR anrechenbares Einkommen = 554,20 EUR zur Verfügung stehender Betrag
    Anweisung Jobcenter 554,20 EUR + 285 EUR Miete = 839,20 EUR
    839,20 EUR - 317,89 EUR Netto Einkommen = 521,31 EUR Aufstockung
    ODER
    374 EUR Regelbedarf + 285 EUR Miete - 137,69 EUR anrechenbares Einkommen = 521,31 EUR Aufstockung

    Auszugehen das unter dieser Bedingung der Arbeitgeber zu den Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 83,11 EUR die gleiche Summe an Arbeitgeberanteile zahlt ( 83,11 ), ist es für den Arbeitgeber, günstiger eine Bechäftigung bereitzustellen zu einem 401 EUR Job anstatt einen 400 EUR Job. Denn zu einem 400 EUR Job hat dieser in der Regel Pauschalen zu Leisten die wie folgt aussehen.

    15 % v.H aus 400 EUR zur RV = 60 EUR
    13 % v.H aus 400 EUR zur KV = 52 EUR
    2 % v.H aus 400 EUR Steuern = 8 EUR

    30 % v.H aus 400 EUR = 120 EUR /// 60 + 52 + 8 = 120 EUR Pauschale >> Arbeitgeberanteile zu 401 EUR Job 83,11 EUR

  • Aushandeln könnte man dann einen Stundenlohn von 8,50 EUR für eine Arbeitszeit in Höhe von 47 Stunden im Monat
    401 : 8,50 EUR/Std = 47,17 Stunden / Monat

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