Man nehme an, wer würde sich selbständig Machen, und nimmt nicht die Kleinunternehmer Reglung in Anspruch, und ist zur Abgabe der Umsatzsteuer verpflichtet, und kann Vorsteuer in Abszug bringen. Wie wird das berücksichtigt unter Hartz IV. unter Betrachtung des Zufluss Prinzip.
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