Lebensgefährtin ausgezogen - Androhnung mit anwalt bei nichtauszahlung des regelsatz

  • Hallo ,
    meine frage bzw mein problem was ich gerade habe sieht wie folgt aus:

    Ich habe mich von meiner lebensgefährtin getrennt , sie wohnt (bzw ist dort untergekommen) nun seid ein paar tagen bei ihrm ex der in einem andern bundesland lebt . Nun fordert sie ihren laufenden lebenunterhalt bei mir an , unter androhung zum anwalt zu gehen und eine anzeige wegen verdacht auf unterschlagung zu machen. Ich habe schon rücksprache mit dem Jobcenter gehalten und mir wurde aufgetragen das geld auf dem konto stehen zu lassen und sie umgehen beim einwohnermeldeamt abzumelden. Nun werde ich von ihr mit emails und anrufen bombadiert das sie genauso mit dem Jobcenter gesprochen hat und ihr gesagt wurde das ihr das auszuzahlen habe. Was stimmt nun und wie kann ich mich gegen diese person wehren zumal ich auch noch alleinerziehnd bin und mein sohn bei mir lebt (kind ist nicht von ihr ).

    viel dank schon mal im vorraus für schnelle antworten

    Euer TabulaRaza

  • hio
    nein wir sind nicht verheiratet.
    Wir haben bis dato zusammen die leistung zusammen bekommen . ich hatte schon bevor sie zu mir gezogen ist leistung bezogen und sie ist halt vor 1 jahr dazugekommen.

    MfG

  • Hallo,

    mit (wahrscheinlich nicht beim Jobcenter beantragten) Auszug aus der gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft hat Deine Ex keinen Anspruch mehr auf den Anteil der ALG-II-Zahlung, sie muß dann einen eigenen Antrag stellen. Allerdings hast Du auch keinen Anspruch auf den Anteil der Ex. Insofern ist der Hinweis des Jobcenters schon durchaus richtig - Du solltest Ihren Anteil auf dem Konto behalten, zumal du aufgefordert werden wirst, das zuviel gezahlt ALG II für Deine Ex zurück zu zahlen. Die Drohung, Dich wegen Unterschlagung anzuzeigen, ist recht sinnlos (zumal "Unterschlagung" soweiso nichts damit zu tun hat), sofern Du dem Jobcenter den Auszug mitgeteilt hast. In Sachen Anrufe und Mails - nun ja, es gibt neue Telefonnummern und Spamfilter bzw. neue Mailadressen...


    Gruß!

  • ich habe dem jobcebter den auszug telefonisch mitgeteilt und diese haben mir halt gesagt das ich sie noch beim EWamt abmelden muss und diese bescheinung einreichen soll.

    danke für die super schnelle antwort

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