Hallo vielleicht kann mir ja jemand hier weiter helfen. Ich bin zur Zeit als Reservist in Afghanistan vor meinen Einsatz war ich Harz Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft und nach dem Einsatz auch wieder. Nun meine frage wird mein Auslandsverwendungszuchlag den ich hier bekomme nach meinen Einsatz angerechnet?? Da ich ja so ca 10000 Euro nach meinen Einsatz verdient habe. Weil wenn ich nach dem Einsatz von dem Geld leben müsste wäre der Einsatz ja umsonst gewesen.Aber laut § 11a SGB II darf es ja nicht angerechnet werden weiß aber nicht ob das danach zählt oder nur wenn der Partner Harz 4 bekommen würde? Also vielleicht kann mir ja hier jemand helfen würde mich über antworten freuen.
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