ALG 2 Amt auflösen und Bürgergeld einführen (1000€ pro Person) 1
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Ja ich bin dafür (1) 100%
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nein (0) 0%
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egal (0) 0%
Schön Guten Tag,
ich habe mal eine sehr dringende Frage, darf das Amt ein Pysologisches Gutachten von 2008 ankreiden und ein neues Verlangen, wo ich mir noch einen Pyologen suchen soll, der mich nicht kennt und wo ich das Gutachten beantragen soll?
Desweiteren steht im Gutachten von 2008 das ich mir arbeit suchen soll, wo ich kein stress, kein zeitdruck und gleichbleibende
Arbeitszeiten habe.
Außerdem bin ich zu 50% GDB mit einer seelischen Behinderung.
Das Amt will nehmlich das ich mich Bewerbe ich aber nicht weiß wo es solche Arbeitsplätze gibt.
Selbst meine Eingliederungsmangerin weiß dieses nicht.
Da ich aber eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben habe, wo ich dieses Gutachten noch nicht gesehen hatte und Sie mehrmals darauf hingewießen habe, das es ein Gutachten von 2008 über meinen Körperlichen zustand gibt und die es nie gewußt haben bis zu dem Zeitpunkt als ich eine positive zusage bekommen hatte wo das Amt geld für eine weiterbildung zahlen sollte.
Jedenfalls wollen die mir das geld um 30% kürzen weil ich keine bewerbungen eingereicht habe.
Jetzt meine Frage: Da es keine Arbeit unter solchen Aspekten gibt kann ich mich nirgeds Bewerben
Das Unterschreiben der Eingliederungsvereinbarungen ist früher passiert wo ich das Gutachten noch nicht gesehen hatte und somit ist das eine Arglistetäuschung und unterschlagung von wichtigen Dokomenten.