Hallo,
bin psychisch krank und arbeite seit Mai diesen Jahres in einer behindertenwerkstatt für psychisch erkrankte.
Ich erhalte ALG-2 weiterhin und habe nun einen Mehrbedarf von 35% beantragt, da mehrere Arbeitskollegen
diesen mehrbedarf erhalten.
nach welchem paragraphen kann ich mehrbedarf geltend machen?
Vielen Dank für die Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen schmalzbrot 123