Ich bezog erstmals bis 30.11.2010 Hartz IV und bekam dabei die ersten 6 Monate die Kosten für eine unangemessene zu große Wohnung bezahlt bei gleichzeitiger Aufforderung, mir eine angemessene Wohnung zu suchen. Ich wechselte meine Wohnung aber nicht und bezahlte nach Ablauf dieser 6 Monate die Differenz selbst drauf.
Vom 01.12.2010 bis 31.12.2011 war ich 13 Monate voll berufstätig und hatte mit Hartz IV nichts mehr zu tun. Anschließend bis 30.06.2012 6 Monate AlG I von der Arbeitsagentur und nun seit 01.07.2012 leider wieder Hartz IV.
Nun verweigert mir das Jobcenter erneute 6 Monate unangemessene KdU mit dem Hinweis, dass ich bereits einmal diese 6 Monate ausgeschöpft hätte.
Weiß jemand Rat und gibt es dazu irgendwo entsprechende Regelungen nachzulesen ?
Es kann doch nicht sein, dass man sich neuerdings eine "Hartz-IV-gerechte" Wohnung bereits dann suchen muss, wenn man in einem gut bezahlten und ungekündigten Arbeitsverhältnis steht.