Hallo,
ich habe im Moment folgendes Problem:
Derzeit beziehe ich ALG I und meine Partnerin Bafög, da sie studiert. Aufgrund ihres Studienortwechsels und auch höherer Jobchancen für mich möchten wir nun gerne umziehen. Leider gestaltet sich jetzt schon die Wohnungssuche als naja "nicht umkompliziert". In der Regel wird immer ein Bürge gefordert. Dieser Bürge würde ja in jedem Falle erst von Interesse sein, wenn ich bei ALG II die Miete nicht mehr zahle.
Meine Frage bezieht sich deshalb eigentlich auf eine evtl. zukünftige Situation. Für den Fall, dass ich bis Ablaufen meines ALG I keinen Job finden sollte, bilde ich ja mit meiner Partnerin eine Bedarfsgemeinschaft.
Wird ihr Bafög dann als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft gerechnet? Dürfen wir überhaupt eine Bedarfsgemeinschaft bilden? Die Wohnung würden wir natürlich schon jetzt erstmal so suchen, dass sie auf keinen Fall als zu groß gelten sollte.
Vielleicht weiß ja jemand was?
Vielen Dank und Grüße!
Thomas