noch Anspruch bei zusammen ziehen

  • Hallo,

    Ich bin neu hier und hab da mal eine frage oder mehrere.

    Mein Freund (arbeitet) und ich (Hartz4) wollen gern zusammen ziehen. Er verdient 1200 euro netto im Monat und ich halt meinen Hartz 4 Satz.

    Wie würde das aussehen wenn wir zusammen ziehen würde uns bzw mir da noch etwas zustehen?

    Die Wohnungsmieten hier liegen meist ab 450 euro warm. Kosten die bei ihm noch anfallen sind Auto und Versicherungen.

  • Hallo,

    sofern Ihr nicht zusammen wirtschaftet und auch kein Kind bei euch lebt, wird im 1. Jahr des Zusammenlebens Dein ALG II ohne Anrechnung des Einkommens Deines Freundes weiterhin gezahlt, wobei allerdings nur noch die Hälfte der angemessenen Kosten der Unterkunft an Dich gezahlt werden. Nach dem einen Jahr wird sein Einkommen mit berücksichtigt.

    Gruß!

  • Ok. ich danke dir schon mal muss dazu aber was sagen. Das was du beschreibst haben wir schon versucht da spielt das Amt nicht mit und den Anwalt den ich besucht habe auch nicht. Hätte die frage vielleicht in bezug auf eine Bedarfsgemeinschaft stellen sollen. Wenn jetzt schon sein Einkommen berücksichtigt werden wird wie würde das da aussehen?

  • wenn ich das wüsste wäre es einfacher. vor ein paar monaten war ich schon mal beim amt um das zu klären. Und die sagten direkt das es sich um eine BG handeln würde. Ich hatte sogar denn Gesetzestext mit aber selbst das hat nichts gebracht. Bin dann zu einem Anwalt für Sozialrecht und der sagte das gleiche. Hatte sogar eine Kostenbeteiligungsvereinbarung aufgesetzt aber die haben das direkt abgelehnt

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