Hilfe - unbekanntes Formular + Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo liebes Forum,

    es geht hier um meine Freundin, wir haben uns schon ein wenig belesen, aber es gibt doch teils widersprüchliche Aussagen.

    Zur Situation:

    - Meine Freundin ist 24
    - hat am 01.08. ihr Studium beendet, Abschluss Diplom-Ingenieur
    - wohnte seit 5 Jahren in einer eigenen Wohnung, als Hauptwohnsitz
    - ist am 01.07. zu mir gezogen
    - hat keine Guthaben
    - hat zum 01.08. Hartz4 beantragt


    Was ist nun richtig:

    1. da sie U25 ist, seit vielen Jahren eine eigene Wohnung hat und ein abgeschlossenes Studium,
    wird Sie NICHT an Ihre Eltern verwiesen? Da diese mit dem Abschluss ja nicht mehr unterhaltspflichtig sind?

    2. da ich selbst angestellt bin, wir aber nicht verheiratet sind und ja noch nicht länger als 12 Monate
    zusammen wohnen, werde ich NICHT zur Berechnung herangezogen, also KEINE Bedarfsgemeinschafft unterstellt?
    Muss ich zur Not sonst eine Schreiben aufsetzen, dass ich nicht für Ihren Unterhalt aufkommen werde?

    3. Welchen Anspruch hätte Sie? Regelsatz + Miete + Nebenkosten?
    Sollte ich einen Untermietvertrag aufsetzen, wo eine Kaltmiete und Nebenkosten ausgewiesen werden?

    Da Sie als junger Mensch mit Dipl.-Ing. sicher schnell Arbeit finden wird, geht es hier nur um die Überbrückung von ein paar wenigen Monaten.

    Aktuell:

    Die Beantragung zieht sich wie befürchtet doch sehr hin, aber zum Glück ist ein Arbeitsvertrag zum 03.09. bereits unterschrieben.

    In der Antragstellung haben wir nachgewiesen das meine Freundin erst seit dem 01.07.bei mir wohnt, trotzdem wurden Unterlagen von mir angefordert.
    Daraufhin haben wir beide auf §7 3a SGB II hingewiesen und ich habe eine Erklärung "ich bin nicht bereit für xxx einzustehen und für Ihren Unterhalt aufzukommen" abgegeben.

    Jetzt soll sie nochmals ihre Wohnverhältnisse erklären!
    Seit wann wir eine Partnerschaft führen! (Ist dies denn gem. §7 3a SGB II überhaupt relevant? Vorallem nach obiger Erklärung?!)
    Wir führen seit 6 Jahren eine Wochenendbeziehung, jeder hatte eine hauptwohnsitzliche eigene Wohnung und leben nun nach Abschluss des Studiums erst seit dem 01.07. gemeinsam in einer Wohnung!

    Nun soll sie eine "Anlage zum Antrag auf Gewährung von SGBII Leistungen" ausfüllen, den ich bisher noch nichtmal ergoogeln konnte.
    Hier wird z.Bsp. gefragt.

    Waren innere Bindungen ausschlaggebend für das Zusammenziehen?
    Wer zahlt die Miete tatsächlich?
    Werden Zimmer gemeinsam genutzt?
    Werden gem.Pläne für Anschaffungen gemacht?
    Kauft einer für den anderen mit ein?
    Wer bereitet die Mahlzeiten zu?
    Wer reinigt die Räume?
    Wenn zusammen gewohnt wird, warum wird nicht gem.aus einem Topf gewirtschaftet?

    Kann das Amt, obwohl wir erst seit 01.07. zusammen leben und wir auf §7 3a SGB II hingewiesen und entspechend nachgewiesen haben,
    dies trotzdem noch verlangen und ggf. auf eine Bedarfsgemeinschaft pochen?


    Zudem möchten sie eine Erklärung auch von Ihren Eltern, obwohl diese ja seit Abschluß des Studiums nicht mehr unterhaltspflichtig sind, kein Kindergeld mehr bekommen und meine Freundin dort seit 5 Jahren nicht mehr wohnt.

    Was auch nicht verstehe, sie möchten den aktuellen Stand ihres Riesterdepots. Der ist doch völlig unrelevant, da er gar nicht angerechnet werden darf, oder?

    Ach ja, sie weisen noch daraufhin das bis zu einem postivem Bescheid sie nicht krankenversichert ist und sie sich freiwillig versichern soll.
    Wir sind davon ausgegangen das sie eine Leistung bekommt und somit übers Amt krankenversichert ist. Nun zieht sich die ganze Antragsstellung schon so lange hin,
    das sie sich also auf eigene Kosten versichern soll?!
    Sie ist wäre damit nun schon fast 1 Monat nicht versichert.

    Ich persönlich sehe das schon fast als hinhalte-Taktik wie es in den Fällen bei Helena Fürst vorkommt...

  • Hallo,

    Zitat

    da sie U25 ist, seit vielen Jahren eine eigene Wohnung hat und ein abgeschlossenes Studium,
    wird Sie NICHT an Ihre Eltern verwiesen? Da diese mit dem Abschluss ja nicht mehr unterhaltspflichtig sind?

    Die sozialrechtliche hat nichts mit der zivil- oder meinetwegen familienrechtlichen Unterhaltspflicht zu tun. Man kann durchaus eine abgeschlossene Ausbildung meinetwegen mit 21 Jahren haben und dennoch sozialrechtlich an die Eltern verwiesen werden, wenn man eine Sozialleistung beantragt.

    Zitat

    hat am 01.08. ihr Studium beendet, Abschluss Diplom-Ingenieur

    Dann besteht auch die familienrechtliche Unterhaltspflicht für zumindest 6 Monate weiter, endet also erst im Februar 2013.

    Zitat

    und ja noch nicht länger als 12 Monate
    zusammen wohnen, werde ich NICHT zur Berechnung herangezogen, also KEINE Bedarfsgemeinschafft unterstellt

    Wunschdenken. Die Frage ist, wovon deine Freundin lebt und wie Ihr wirtschaftet - erst dann kann entschieden werden, ob Ihr eine BG bildet oder nicht.

    Zitat

    Welchen Anspruch hätte Sie? Regelsatz + Miete + Nebenkosten?

    Wenn es gut läuft, 338 € + Hälfte der angemessenen Kosten der Unterkunft. Wenn es schlecht läuft (also auf die Eltern verwiesen wird) würden 338 € als Bedarf berechnet werden, nicht jedoch die anteiligen Mietkosten.

    Zitat

    Hier wird z.Bsp. gefragt.

    Vollkommen normales Verfahren und im Rahmen der Mitwirkungspflicht erlaubt.

    Zitat

    Zudem möchten sie eine Erklärung auch von Ihren Eltern, obwohl diese ja seit Abschluß des Studiums nicht mehr unterhaltspflichtig sind, kein Kindergeld mehr bekommen

    Aus oben genannten Gründen falsche Ansicht.

    Zitat

    Was auch nicht verstehe, sie möchten den aktuellen Stand ihres Riesterdepots. Der ist doch völlig unrelevant, da er gar nicht angerechnet werden darf, oder?

    Es ist relevant, da die Riesterrente nur bis zu einer bestimmten Höhe anrechnungsfrei ist.

    Zitat

    Ach ja, sie weisen noch daraufhin das bis zu einem postivem Bescheid sie nicht krankenversichert ist und sie sich freiwillig versichern soll.
    Wir sind davon ausgegangen das sie eine Leistung bekommt und somit übers Amt krankenversichert ist. Nun zieht sich die ganze Antragsstellung schon so lange hin,

    Äh - und was ist, wenn sie ALG II aus welchen Gründen auch immer nicht bekommt? Dann wäre Deine Freundin die ganze Zeit zwischen Antragstellung und Bescheid nicht krankenversichert. Insofern ist der Hinweis schon durchaus berechtigt.

    Zitat

    Ich persönlich sehe das schon fast als hinhalte-Taktik wie es in den Fällen bei Helena Fürst vorkommt...

    Mal abgesehen, daß die TV-Serie nichts mit der Realität zu tun hat, sehe ich in deinem Fall keine Hinhalte-Taktik, sondern durchaus berechtigte Nachfragen. Die Gründe dafür hatte ich bereits geschrieben.

    Gruß!

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