Hallo,
ist das JobCenter verpflichtet, eine mögliche Vorrangigkeit von Wohngeld/Lastenzuschuss und/oder Kinderzuschlag zu prüfen?
Wir haben von 10/11 bis 01/12 Leistungen erhalten. Den Bescheid für Dezember und Januar habe ich vor 3 Wochen erhalten, könnte also noch Widerspruch einlegen. Seit Januar habe ich schon vielfach telefonisch und per eMail nachgefragt nach dem Ergebnis der Vorrangigkeitsprüfung, aber nie eine Antwort erhalten. Meiner Meinung nach hätten wir vorrangig Kinderzuschlag und Lastenzuschuss beantragen müssen. Nach meinen Berechnungen hätten wir dann monatlich fast ca. 180,- Euro mehr gehabt. Dass wir evtl. Anspruch auf Lastenzuschuss und Kinderzuschlag gehabt hätten, habe ich erst im Januar beim Wohngeldamt erfahren, als ich dort den Antrag für ab Februar gestellt habe. Hätte das nicht das JobCenter prüfen müssen?
Kann es eigentlich passieren, dass
ich Widerspruch einlege, weil andere Leistungen vorrangig waren,
das geprüft und für richtig befunden wird,
daher der Antrag nachträglich abgelehnt wird,
ich unter Vorlage des Ablehnungsbescheides umgehend Anträge auf die vorrangigen Leistungen stelle,
diese aber aufgrund des bereits weit zurückliegenden Bedarfszeitraumes abgelehnt werden?
Also kurz, dass ich dem JobCenter das Geld zurückzahlen muss, aber von den anderen Stellen keine Geld bekomme?
Vielen Danke für Eure Hilfe!
Nikalein