ALG II anspruch bei gehaltspfändung des parters

  • Hallo zusammen,
    Mein alg1 läuft bald aus, nun müsste ich harz4 beantragen.
    Das problem ist nun, das ich mit meinen freund zusammenlebe und er eigentlich recht gut verdient, allerdings läuft bei ihm noch ne weile eine konto und lohnpfändung (vom gleichen gläubiger) somit bleiben nur 1028€ übrig.
    Wir zahlen 355€ miete (kalt incl nebenkosten) , 115€ abschlag strom, müssten dann 150€ krankenkasse für mich zahlen und ca 120€ heizmaterial (da hier ofenheizung ist) kaufen. Da bleiben nur 288€ zum leben für beide! Wie soll das gehen?
    Welche anprüche habe ich den? :confused:

    Danke für eure Hilfe
    Nadine

  • Hi.
    Er verdient so ca 2000 brutto (durch schicht und verschiedene zulagen) und wir leben schon 4 1/2jahre zusammen. Davon ein jahr in der jetzigen wohnung.
    Ansich würde uns das gehalt ja reichen wenn nur die pfändung nicht wäre.... Oder ich endlich nen job fände:-(
    Lg

  • Dein Partner kann eine Erhöhung seiner Pfändungsgrenze beantragen.

    § 850f ZPO: Das Vollstreckungsgericht kann dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wenn
    a) der Schuldner nachweist, dass bei Anwendung der Pfändungsfreigrenzen entsprechend der Anlage zu diesem Gesetz (zu § 850c) der notwendige Lebensunterhalt ... nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für sich und für die Personen, denen er Unterhalt zu gewähren hat, nicht gedeckt ist,
    ...
    und überwiegende Belange des Gläubigers nicht entgegenstehen.

    OLG Frankfurt v. 04.07.2008 Az: 24 U 146/07

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