Hallo. Ich möchte ab Februar 2013 bei meinem Lebensgefährten einziehen. Ich bringe 2 Kinder mit in die neue Beziehung. Er hat ebenfalls 2 Kinder aus seiner bestehenden Ehe, die 2 Wochen jeden Monat bei ihm wohnen (sie wechseln also jeden Montag zum anderen Elternteil). Sein Trennungsjahr läuft noch bis November. Wie schnell die Scheidung dann vollzogen sein wird, können wir derzeit nicht abschätzen. (Uns wäre es lieber gestern als morgen....)
Ich lebe derzeit von Hartz4, ich bin arbeitsuchend, erhalte aber leider nur Absagen aufgrund der Tatsache, dass ich in einer wirtschaftlich recht schwachen Region keine Vollzeit anbieten kann. Meine Kinder erhalten beide nur Wohngeld, kein Hartz4.
Mein Freund steht in einem festen, relativ gut bezahlten Arbeitsverhältnis. Das Kindergeld erhält seine Frau. Im Gegenzug zahlt er keinen Unterhalt, weder für sie, noch für die Kinder.
Wie verhält es sich nun mit meinem Anspruch auf Hartz4? Bilden wir eine Bedarfsgemeinschaft? Muss mein Lebensgefährte dann für mich und meine Kinder aufkommen, sobald ich zu ihm ziehe? Denn verliere ich meinen Hartz4 Status, müsste ich mich freiwillig versichern, dies allein wären 138€ pro Monat, die ich ohne Einkommen nicht habe.
Ich bitte um Ratschläge. Dankeschön.