Guten Abend,
ich bin 25 Jahre, beziehe Alg II, bin Mutter einer 5 jährigen Tochter, alleinerziehend und wohne mit meinem Kind in einer eigenen Mietwohnung.
Darf die Differenz, die mein Kind angeblich zu viel bekommt ( Unterhaltsvorschuss 133 € & Kindergeld 184 € ) von meinem Mehrvbedarf abgezogen werden ????
LG Susi