Umzug in eine bestehende Bedarfsgemeinschaft unter 25

  • Ich hab eine Frage. Meine Freundin (21) wohnt bei ihren Eltern in Niedersachsen und möchte zu mir (28) nach Sachsen-Anhalt ziehen. Sie erhält dort keine Leistungen von der ARGE, müsste diese aber hier beantragen. Kann Sie einfach zu mir ziehen oder benötigt sie das Einverständnis der ARGE? Vielen Dank im Voraus.

  • Hallo,

    die Chance, eine solche Umzugsgenehmigung zu bekommen, liegt bei Null.

    Zieht Deine Freundin einfach so um, wird Sie keine bzw. nur sehr verminderte Leistungen erhalten, in keinem Fall aber irgendwelche Kosten für die Unterkunft.

    Gruß!

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