Hätte noch eine Frage:
Nächstes Jahr fällt ja das UVG für mein Kind weg und eine Bekannte meinte von mir ich könnte Probleme bekommen was die übernahme von der Arge betrifft.
Ich hab hier liegen eine
Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft u Über die Verpflichtungen zum Unterhalt.
und
Urkunde über die abänderung eines Unterhalts- Titels (weil er umgezogen ist)
In dem Titel steht zwar er müsse unterhalt zahlen ca 100 euro wenn ich es richtig im Kopf habe.
Aber sein Verdienst reicht nicht aus... daher bekomme ich UVG.
Könnte da die Arge irgendwie probleme machen?
Auch wenn er dann seine Lohnabrechnung zb vorlegt? Oder können die da sagen entweder er zahlt oder ich hab pech?
Es gibt doch einen Mindestbetrag der einem zur Verfügung stehen muss?