Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage, für die es hoffentlich hier eine Antwort gibt.
Meine Partnerin ist Schweizerin und Arbeitnehmerin in Deutschland (Lektorin bei einem großen Verlag) und zahlt damit ins soziale System ein. Sie besitzt ein 5-jähriges Arbeitsvisum und als Schweizerin eine unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis in der BRD.
Sie arbeitet bei diesem Verlag seit 15 Monaten, spielt aber nun mit dem Gedanken sich als Lektorin selbstständig zu machen. Als Sicherheitsnetz wäre es schön zu wissen, dass sie prinzipiell Anspruch auf ALG1 oder H4 hat, für den Fall dass sie am Anfang noch nicht so viele Aufträge als Selbstständige bekommt.
Kann mir jemand bestätigen, dass das möglich ist und dass es keine Probleme gibt, nur weil sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt? Wie gesagt geht es um ein Sicherheitsnetz, nicht darum, den Sozialstaat auszunutzen. Das sollte selbstverständlich sein...
Vielen Dank und beste Grüße
Fela