Meldepflicht Vermittler bei Sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit

  • Hallo! Ich habe mal eine Frage ,ich stehe seit fast 4jahren in einem sozialversicherungspflichtigen arbeitsverhältnis. Ich brauchte auch die ganze Zeit nicht zum vermittler da ich ja über 15 stunden wöchentlich komme (monatl.ca 120-130h).nun habe ich zwei einladungen bekommen zum vermittler die ich aber aus arbeitstechnischen gründen nicht wahrnehmen konnte bei dem ersten termin habe ich in der arge angerufen und habe dies mitgeteilt ,dann wurde mir der 2.termin zugeschickt denn habe ich nicht abgemeldet der vermittler hatte mich daraufhin angerufen und mir einen neuen termin gegeben heute habe ich aber post bekommen das ich ich eine 3monatige sperre von 10% bekomme meine frage nun muss man sich jetzt neuerdings wieder wieder beim vermittler melden trotz arbeit ?

  • Hallo,

    Zitat

    meine frage nun muss man sich jetzt neuerdings wieder wieder beim vermittler melden trotz arbeit ?

    Ja, natürlich, wobei das Wort "neuerdings" fehl am Platz ist.

    Offensichtlich reicht Deine Tätigkeit nicht aus, um deinen Lebensunterhalt zu decken. Insofern bist Du verpflichtet, Meldeaufforderungen vom Jobcenter nachzukommen.

    Zitat

    da ich ja über 15 stunden wöchentlich komme

    Ja und? Verstehe ich nicht. Auch wenn du über 15 Stunden in der Woche arbeitest, heißt das doch nicht, daß Du einen "Freibrief" gegenüber dem Jobcenter hast.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!