Hallo zusammen,
meine Frage wäre:
Y zieht mit X zusammen in eine Wohnung. Wurde vom JC auch so hingenommen, jeder zahlte seinen Anteil
an Miete und weitere Kosten. Wer muss sich nun nach diesem besagten Jahr in diesem man noch nicht als BG zählt kümmern?
Wendet sich das JC an die zusammen wohnenden?
Oder muss Y bzw. X sich nach dem Jahr an das JC wenden?
Eine weitere Frage, das JC fordert nach 3 Jahren die Angaben von dem nicht beziehenden Hartz4 Empfänger über dessen Einkommen an. Kann das JC dann für die letzten 2 Jahre die Zahlungen zurückfordern? Weil sie in diesen 2 Jahren zusammen wohnten aber nicht als BG geführt wurden?
Ihr würdet mir sehr helfen.
MfG
"Ich"