Verdienst in 6 Monaten wird im voraus abgezogen???? Wie kann das sein?

  • Hallo,

    ich habe noch einmal eine neue Existenz gestartet und bekomme zunächst für 6 Monate hartz IV als aufstockung, da in meiner branche erst in einigen Monaten mit einem - sehr geringen - verdienst gerechnet werden kann.
    Lt. Steuerberater könnte ich im 6. Monat einen geringen Verdienst von 300 Euro erzielen. Daraufhin hat das Arbeitsamt diese 300 Euro durch 6 Monate geteilt und mir praktisch von Beginn an Hartz IV um einen Gewinn gekürzt, den ich aber erst in einem halben Jahr habe.

    Was ist das für eine angebliche gesetzliche Rechenweise? Ich muß doch morgen mein Brot essen und nicht erst in 6 Monaten.
    Irgendwie scheint mir das sehr merkwürdig. Das sagt auch der Steuerberater.

    Wer kann dazu was sagen?

    Vielen Dank im voraus.


    Angenommen, ich könnte in 6 Monaten 3000 Euro verdienen, dann hätte ich jetzt 6 Monate lang ja nicht mal das Geld bekommen, um meine Miete oder überhaupt mein Essen zahlen zu können.

  • Hallo,

    was hast du denn in Deiner EKS angegeben?

    Wieso hast du einen Steuerberater, wenn Du kein zu versteuerndes Einkommen hast? Mit welcher Kompetenz kann ein Steuerberater (der ja kein Existenzgründungsberater ist) einschätzen, welche Einnahmen Du in Zukunft hast?

    Gruß!

  • Hallo,
    in der EKS wurde zunächst im 6. Existenzmonat ein höherer Verdienst angegeben. Da hat das Arbeitsamt mir dann soviel abgezogen, daß mir außer Miete nur noch 100 Euro Lebensunterhalt blieben. Nach einem Widerspruch und einer neuen EKS bekam ich eine Nachzahlung.
    In meiner Branche ist das ganze sowieso sehr schwierig.
    Es ist die Tourismusbranche.
    Das bedeutet:
    Bucht jemand seine Reise heute und der Urlaub findet erst in 6 Monaten statt, bekomme ich auch erst mein Geld in 6-7 Monaten.
    Zumindest bei den meisten Reieveranstaltern.
    Und: Es kann ja auch noch eine Stornierung stattfinden, so daß dieses Geld dann teilweise oder ganz verloren geht.

    Wenn ich nun heute Kunden habe, die ihren Urlaub im August verbringen, bekomme ich erst im September mein Geld.
    Und Kunden, die jetzt gebucht haben und ggf. im März Urlaub machen, dann bekomm ich mein Urlaub im März/April.
    Aber laufende Kosten habe ich ja trotzdem.
    Wenn ich aber ALG II von Okt. bis März bekomme, dann kann man mir doch nicht einen (eventuellen) Verdienst, den ich im März bekomme, schon durch 6 Monate teilen und von Oktober an abziehen.

    Wenn das angeblich gesetzlich so geregelt wäre, müßte ich ja (was nicht eintreten wird) theoretisch bei einem guten Verdienst im März das gesamte Geld für 6 Monate zurückzahlen und stände dann ohne Geld da.
    Ich kann nur nur dann zurückzahlen, wenn ich guten Gewinn habe und zusätzlich ALG II. Und: Gibt es nicht auch einen Freibetrag bei hartz IV?

    Ob Steuerberater oder sonst wer - in meiner Branche kann man nur schätzen und spekulieren. Wann die Leute buchen, ob sie buchen und wann sie Urlaub machen, das schwankt. In der Regel sind die Hauptbuchungsmonate Jan/Febr/März für die Sommerferien.

  • Hallo,

    ich habe so gewisse Zweifel, ob es sinnvoll ist, mit den von Dir beschriebenen Umständen aus ALG II heraus eine Selbstständigkreit zu wagen, zumal abzusehen ist, daß das ALG II bei Selbstständigen eingeschränkt werden wird.

    Wie auch immer: die Berechnung des Jobcenters basieren ja nicht nur auf die EKS, sondern auch auf evtl. bereits vorhandene Zeiträume, aus denen dann ein Durchschnittg gebildet wird. Auch werden nicht unbedingt alle Betriebsausgaben also solche ankerkannt, wodurch es durchaus nu einem neidrigeren ALG-II-Satz als erhofft kommen kann. In Deinem Fall z.B. würden die Ausgaben für den Steuerberater kaum übernommen werden - aber das nur nebenbei...

    Letztendlich läßt sich deine konkrete Situation ohne Kenntnis all dieser und noch weitere Parameters sehr schlecht einschätzen.

    Gruß!

  • in meiner branche läßt sich vieles nicht einschätzen. aber es geht ja darum, daß ich nicht verstehe, wie man jemandem das alg kürzen kann bzw. einen verdienst komplett 6 monate im voraus abzieht, der noch gar nicht da ist.
    und rückwirkend 100 % zurückfordern???
    ich kann schlecht heute meine lebensmittel einkaufen und sagen, ich zahle mein brot in einigen monaten.

  • Hallo,

    wie bereits gesagt - aus der Ferne läßt sich nur sehr schwer einschätzen, was vor Ort los ist. Am besten wäre es, Du sprichts nochmal in der Leistungsabteilung vor und läßt Dir die Berechnung erklären.

    Gruß!

  • es ist nicht zulässig heute evtl. zukünftige zu erwartende einkünfte zu verrechnen. das existensminimum muß gesichert sein. im zweifel muß man nach (monatlicher) vorlage der tatsächlichen einkünfte dann die leistungen zurück bezahlen, was dann aber ja auch kein problem sein sollte...(da dies zB auch ratenweise geschehen kann um die existenz nicht zu gefährden).
    such mal bissl im internet, ich meine ich habe da mal ein BG-Urteil gelesen oder einen paragraphen in einem der SGB's...

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