Frage zur Erstausstattung

  • Hi, ich bräuchte etwas Hilfe beim Antrag auf Beihilfe zur Erstaustattung. Ich ziehe zum 1.02.13 in meine erste eigene Wohnung und bräuchte demnach alles was man für einen eigenen Haushalt benötigt. Beziehe ALGII und bekomme die Miete gezahlt von der Arge. Ich weiß jetzt aber nicht was ich alles in den Antrag schreiben soll. Ich habe mich mal in den "Materialien zur Gleichstellungspolitik" (ab Seite 36) eingelesen und dort steht z.B.

    - Kühlschrank 200,-€
    - Waschmaschine 250,-€

    Muss ich jetzt bei allen Sachen die ich benötige diese Preise angeben, oder die tatsächlichen Preiseder Gegenstände? Beispiel, ich habe mir eine Waschmaschine für 398,-€ ausgesucht, also gebe ich dann diesen Preis an oder wird dieser gleich abgelehnt und es wird gar nix übernommen? Oder ist es möglich bei Waschmaschine die 250,-€ zu beantragen und bezahle die Differenz zum teureren Artikel aus eigener Tasche? Also das wäre für mich ok da ich bei den Gegenständen meiner ersten eigenen Wohnung nicht eingeschränkt sein möchte und deswegen würde es mir schon reichen wenn die Arge einen Teil der Kosten übernimmt ich aber auch die Artikel kaufen kann die ich gerne möchte.

    Also kurz zusammengefasst, was soll ich im Antrag schreiben?

  • Hallo,

    Preise solltest Du generell nicht angeben, sondern nur die konkret beantragten Gegenstände. Das sollte i.d.R. ausreichen. Sollte das Jobcenter konkrete Preise haben wollen (was in der Praxis selten vorkommt), kannst Du diese immer noch nachreichen.

    Zitat

    und bezahle die Differenz zum teureren Artikel aus eigener Tasche? Also das wäre für mich ok

    Das ist nicht plausibel und sollte keinesfalls als Argument verwendet werden.

    Gruß!

  • Danke für die Antwort. Also wenn ich keine Preise angebe, bewilligen Sie mir dann vorgeschriebene Preise? Kann ich dann trotzdem wenn ich den Bescheid bekommen sollte, die Differenz aus eigener Tasche zahlen? Ohne dies jetzt beim Antrag anzugeben?

  • Hallo,

    Zitat

    bewilligen Sie mir dann vorgeschriebene Preise?

    Es gibt keine vorgeschriebene Preise, sondern meist Pauschalen.

    Zitat

    Kann ich dann trotzdem wenn ich den Bescheid bekommen sollte, die Differenz aus eigener Tasche zahlen?

    Können schon. Stellt sich nur die Frage (die sich bei der Prüfung der Rechnungen auch das Jobcenter stellen könnte) - WOVON?

    Gruß!

  • Können schon. Stellt sich nur die Frage (die sich bei der Prüfung der Rechnungen auch das Jobcenter stellen könnte) - WOVON?

    Gruß!

    Die vom Jobcenter wissen doch über meine Finanzen bescheid, die haben ja meine Kontoauszüge und wissen was ich auf dem Sparbuch habe. Und wenn ich dieses Geld, welches man ja bis zu einer gewissen Grenze besitzen darf, nehme und für die Differenz ausgebe wäre es doch kein Problem oder? Es geht mir einfach darum das es ziemlich schwer ist z.B eine Waschmachine für 200-250,-€ zu finden die auch was taugt (Stichwort Wasser- und Stromverbrauch) und nicht gebraucht ist, bei hygenischen Gegenständen möchte ich nichts gebrauchtes.

    Bei Besteck, Töpfe, Regale und so Sachen ist es ja kein Problem, da langen dann paar Euro, aber bei größeren Sachen möchte ich eben auch im Rahmen meiner Möglichkeiten einkaufen und auch Sachen die lange halten. Da ist ja nicht böses dabei oder?

    Und mir steht ja eine Erstaustattung zu, mir gehts nur darum das zu kaufen was ich möchte und die Differenz selber auszugleichen, eben mit den Mittel die ja bekannt sind. Allein würd ich mir das ja auch nicht leisten können.

  • Hallo,

    Zitat

    Es geht mir einfach darum das es ziemlich schwer ist z.B eine Waschmachine für 200-250,-€ zu finden die auch was taugt (Stichwort Wasser- und Stromverbrauch) und nicht gebraucht ist

    Blödsinn. Recherchiere nochmal - es gibt durchaus Waschmaschinen in dieser Preisklasse, die Deinen Kriterien entsprechen.

    Zitat

    Und wenn ich dieses Geld, welches man ja bis zu einer gewissen Grenze besitzen darf, nehme und für die Differenz ausgebe wäre es doch kein Problem oder?

    Solange das plausibel und nachweisbar ist. Allerdings könnte Deine Argumentation auch gegenteilig sein. Es könnte sich nämlich die Frage stellen, warum Du die Ausstattung bezahlt haben möchtest, wenn Du über genug eigenes Vermögen verfügst, von dem Du die Ausstattung selbst kaufen kannst.

    Zitat

    Und mir steht ja eine Erstaustattung zu

    Nein, die "steht" Dir nicht zu. Du hast keinen Rechtsanspruch darauf. Allerdings kann ich das auch nicht endgültig einschätzen, weil Du absolut nichts über die Gründe Deines Auszuges (von wo?) schreibst.

    Aber wie immer bei Fragen rund um ALG II gilt auch hier: entscheiden kann und wird nur das Jobcenter vor Ort. Kein Forum der Welt kann Dir also Deine Fragen beantworten.

    Gruß!

  • Danke für die Antwort.

    Also zu mir, ich wohnte bisher zur Untermiete bei meinen Eltern und ziehe in meine erste eigene Wohnung. Und entweder verstehe ich das ganze falsch aber ich dachte schon das ich ein Recht auf Erstausstattung habe.

    Zitat

    Abweichend von § 20 Abs. 1 SGB II(Externer Link) werden nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB II(Externer Link) einmalige Leistungen festgeschrieben, die nicht von den Regelbedarfen erfasst und somit bei Bedarf ergänzend zu gewähren sind. Hierbei handelt es sich um Leistungen für

    1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte ,



    Quelle, klick

    Dazu nehme ich noch einen Auszug aus den "Materalien zur Gleichstellungspolitik".

    Zitat


    Die Leistungen für Erstauststattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte ist bei entsprechenden Nachweis auf Antrag insbesondere in den folgenden Fällen zu erbringen:


    d) bei einem erstmaligen Bezug einer Wohnung ohne eigenen Hausstand



    Quelle (Seite 36), klick

    Und nochmal zur Waschmaschine, ich benötgie aus Platzgründen einen Toplader und hab die letzten Tage im Internet danach gesucht aber in der Preisklasse (200-250€) nichts finden können. Aber dann suche ich weiter. Mir gings nur darum ob es erlaubt wäre etwas Geld selbst drauf zu legen. Alleine ein besseres Gerät kann ich mir ja nicht leisten, aber wenn ich bei den Großgeräten jeweils 50-100,-€ dazugeben könnte um so ein besseres und langlebigeres Gerät zu kaufen, das wäre ja kein Verbrechen in meinen Augen. Es ist ja nicht so das irgendwo ne Waschmaschine steht und ich trotzdem Geld dafür beantrage und dieses Geld für mich einstecke. Des Weiteren steht ja nirgends das ich die Erstauststattung von der Regelleistung oder dem Vermögen bezahlen muss.

  • Hallo,

    wie bereits geschrieben, besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausstattung, es ist eine Kann-Bestimmung (wenngleich sie i.d.R, bei einer Vorliegen einer Umzugsgenehmigung in solchen Fällen wie Deiner gewährt wird). Im übrigen muß das Jobcenter die Erstaustattung auch nicht als Zuschuß gewähren, sondern kann das auch als Darlehen abziehen. Abgesehen davon besteht prinzipiell kein Anspruch auf Kauf von fabrikneuen Gegenständen, das Jobcenter^kann also durchaus auf Gebrauchtwarenlager u.ä. verweisen.

    Zitat

    Des Weiteren steht ja nirgends das ich die Erstauststattung von der Regelleistung oder dem Vermögen bezahlen muss.

    Naja, "nirgends" ist schlicht falsch. Mal abgesehen davon, daß ich nirgendwo etwas davon geschrieben habe, daß eine Erstaustattung von den Regelleistungen gedeckt werden muß, kann man - sofern man halt will - im maßgeblichen SGB folgendes lesen

    Zitat

    Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen.

    Der Bedarf kann bei ausreichendem Vermögen durchaus gedeckt sein.

    Aber scheinbar kennst du Dich ja besser aus....

    Gruß!

  • Ich kenne mich nicht besser aus, weswegen ich ja hier Hilfe gesucht habe. Ich habe ja geschrieben "vielleicht verstehe ich das ganze falsch". Wenn ich kein Recht auf farbrikneue Geräte habe, wie eben eine Waschmaschine oder Kühlschrank, dann akzeptiere ich dies so und kaufe es mir von meinem Geld, da ich einfach bei hygenischen Gegenständen nix benutzes haben möchte. Aber wenn ich mir die Waschmaschine, den Kühlschrank und den Herd selber kaufe bin ich pleite und die Wohnung bis auf die 3 Gegenstände und ein Bett leer. Deswegen war meine Überlegung zu jedem Gegenstand dass die Arge mir evtl. bezahlen würde im Rahmen der Erstausstattung, einen Teil der ersparten Regelleistung dazuzugeben. Dahinter war keine böse Absicht und auch kein verstecktes Verbrechen geplant. Man kann ja anhand der Kontoauszüge und Rechnungen sehen für was das Geld ausgegeben wurde. Habe hier nur nachgefragt ob sowas erlaubt ist, aber irgendwie habe ich da wohl einen wunden Punkt getroffen, anders kann ich mir die leicht harsche Reaktion ("Blödsinn" etc.) nicht erklären.

    Sorry und trotzdem Danke.

  • Hallo,

    Zitat

    aber irgendwie habe ich da wohl einen wunden Punkt getroffen, anders kann ich mir die leicht harsche Reaktion ("Blödsinn" etc.) nicht erklären.

    Sorry - aber noch mal muß ich "Blödsinn" schreiben. Du hast keinen wunden Punkt getroffen. Die von Dir als "harsche" (selten verwendeter Begriff heutzutage...) genannte Antwort resultiert einfach daraus, daß manche (womit ich Dich jetzt nicht meine) Leute mit einem Anspruchsdenken daher kommen, welches durch nichts begründet ist. Im übrigen - mir persönlich ist eine harsche, aber dafür ehrliche Meinung wesentlich lieber als eine nette, aber dafür nichtssagende...

    Wie auch immer - in Antwort #6 hatte ich im letzten Satz bereits geschrieben, daß all das hier nur reine Theorie ist. Nur Du und Dein Jobcenter kennen Deine konkrete Situation und von daher kann auch nur Dein Jobcenter Deine Fragen beantworten. Alles andere im Internet ist reine Spekulation.

    Gruß!

  • Vielleicht sollte man mal mit einem Händler reden.
    Kein Händler der Welt würde Dir eine evtl. von der ARGE
    bezahlte Waschmaschine für 250€ verkaufen, wenn Du vielleicht auf
    diese Summe (fiktive Summe) noch 100 oder 150€ drauf legen willst.

    Zum anderen: Was glaubst Du eig. was eine "billige" Waschmaschine nicht kann was die
    teure in dieser Preisklasse besser kann? - Wirklich Endergie sparen und von
    echter Qualität kann man doch erst bei Geräten ab 1000€ reden.
    Alles andere darunter ist fast identisch bis auf den Aufkleber oben vor.

    Wir waschen seit 5 Jahren mit einer "BEKO" mit 2 Personen. Und im Schnitt
    fast jeden Tag eine Maschine. Die hat runter gesetzt mal 240€ gekostet und wir
    sind voll zufrieden damit.

    Und wenn Du mal den Namen Beko googelst wirst Du sehen das das eine türkische
    Firma ist die Grundig aufgekauft hat und für andere große Hersteller mit produziert.

    Es ist wie ein Monteur mal zu mir sagte: "Welchen Aufkleber (Namen) soll ich drauf kleben?"
    Das ist bei vielen in der für uns bezahlbaren Preisklasse so.


    Zum anderen: Will man wirklich ein echtes Markengerät ists vollkommen ok auch nach einer
    gebrauchte Maschine zu schauen (wobei hier das Thema Garantie noch ein Manko ist).
    Wegen der Hygiene muss man dabei nicht schauen, oder meinst Du die Vorbesitzer haben
    Pilze darin gezüchtet? - Normal wäscht man die Maschine ja auch regelmäßig mit
    Waschmaschinenreiniger durch (etwa alle 4 Wochen).

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