Kein BAB, kein Wohngeld - bin ich verdammt auf der Straße zu enden?

  • Hallo,

    erstmal ein paar Daten zur Situation (falls was fehlt fragt nach).
    Ich bin 25 Jahre jung und habe nun endlich eine Ausbildung gefunden nachdem ich 2 Jahre in nem Call Center gearbeitet habe um endlich von zu Hause auszubrechen und mich meinem Vater zu entziehen.

    Ich habe eine Wohnung - 2Raum mit 46m² Miete ca 360€ warm.

    Nun haben sich meine Einnahmen durch die Ausbildung natürlich extrem verringert (fast 50%).
    Ich verdiene nun Brutto 755€ und Netto 600€.

    600€ - 360€ = 240€. Abzüge wegen Fahrkarte, Handy, Telefon, Internet, Strom, Rundfunkgebühren etc...

    Meine Mutter wurde vom BAB Amt verdonnert mir 50€ zu gebe. (Machen 290€ im Monat - juhu)
    Sie hat aber nicht wirklich das Geld und hilft mir dennoch wo sie kann. Mit meinem Vater hab ich seit dem Auszug nichts mehr zu tun,verdient aber auch weitaus weniger als meine Mutter.

    Am Ende bleiben 3-4€ pro Tag zum "leben". Ist ein Hartz4 Empfänger da nicht besser dran? Hab ich nun nach all den Absagen die Möglichkeit dennoch Hartz4 zu beantragen und zu bekommen?
    Oder bin ich weniger Wert weil ich einen Job erlernen möchte um dann mehr Geld zu verdienen welches versteuert wird?

  • Hallo,

    Zitat

    Hab ich nun nach all den Absagen die Möglichkeit dennoch Hartz4 zu beantragen und zu bekommen?

    Nein. Warum auch? Dir stehen 650 € im Monat zu, was dem ungefähren Satz für einen Auszubildenden entspricht.

    Du kannst beim Jobcenter einen Antrag auf Mietbeihilfe stellen, das ist die einzige Möglichkeit. Näheres dazu findest du unter ausbildungundgeld.de .

    Gruß!

  • Also bin ich als Azubi weniger "Wert" als ein Hartz4 Empfaenger und muss aufgrund der Mietzahlung von 360€ mit 290€ leben. Ahoi sinkendes Schiff. Ich informier mich mal ueber die Miethilfe...aber wirklich optimistisch bin ich nicht. Ergo waere es besser die Ausbildu g abzubrechen und mich ein Leben lang auszuharzen. Natuerlich nicht auf lange Sicht. Aber ich finds bissche doof.

  • Hab mir das mal durchgeblättert...


    Zitat

    Allerdings gibt es eine Ausnahme von dem im Kapitel ALG 2 Gesagten, dass Auszubildende prinzipiell keinen Anspruch auf ALG II haben.

    Seit dem 01.08.2006 können Auszubildende, die BAB beziehen, einen Zuschuss für ihre ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung beantragen und erhalten.

    Yeah...ich kann mir die Pulsadern schnitzen :/

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