Hallo,
ich bin Student (29 Jahre) und lebe mit meiner Partnerin, welche für sich und unsere gemeinsamen Kinder Alg II bezieht(während der Elternzeit). Bisher habe ich mein Studium durch meinen Nebenjob finanziert und mir damit 500€ monatlich hinzuverdient. Zum Abschluss meines Studiums ist dies allerdings nicht mehr möglich und ich habe einen Bafög Antrag (Elternabhängig) gestellt, der nun auch bewilligt wurde. Demnach liegt mein Bedarf bei 850€ von denen meine Mutter 550€ tragen soll und das Studentenwerk gut 300€ zahlt. Die 550€ erhalte ich aber nicht von meiner Mutter, das ist kein reales Einkommen.
Daraufhin hat die Arge die Leistungen meiner Partnerin neu berechnet und die Leistungen für meine Partnerin und unserer Kinder um 476€ gekürzt mit der Begründung, dass sie die 550€ die ich von meiner Mutter nicht bekomme, als tatsächliches Einkommen anrechnen.
Nun ist meine Frage: Genügt der Anspruch auf Einkommen um als reales Einkommen angerechnet zu werden. Kann die Arge mich als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (nicht Antragsteller) zwingen den Anspruch gegenüber meiner Mutter geltend zu machen.