Muss das Amt die Miete übernehmen

  • Hallo, ich bekomme Anfang März mein zweites Kind und möchte Mitte Mai in eine größere Wohnung umziehen. Hier nun meine frage muss das Amt die neue Miete ( angemessene Höhe für dann 3 Personen) über nehmen oder können sie es verweigern und nur die jetzige Miete weiter bezahlen so das ich die Differenz selbertragen muss?

    Ich hoffe auf viele Antworten.

    Lg

  • Hallo,

    die angemessenen Kosten der Unterkunft sind kein MUSS, sondern nur die maximale Miete. Insofern ergibt sich nicht automatisch ein Anspruch auf die angemessene Höchstmiete. Dementsprechend solltest Du also vor einem eventuellen Umzug die entsprechenden Genehmigungen einholen.

    Gruß!

  • Habe schon ein Antrag gestellt der aber leider abgelehnt wurde! Nur ist meine jetzige Wohnung so beengt das ich in eine größere will weil es ja so nicht weiter geht! Richtmaß für unsere Stadt ist bei 3 Personen 80qm und 605 warm meine neue Wohnung hätte dann 73qm und 497 warm also Denk ich ist sie angemessen...

  • Hallo,

    wie gesagt: ziehst Du auf eigene Faust um, wird Dir dennoch nur die alte Miete gezahlt.

    Ansonsten kannst Du einen Widerspruch einlegen, wobei ich aber befürchte, daß das Argument des Jobcenters durchaus Chancen bei einer eventuellen Klage hat. Das 4jährige Kind geht noch nicht zur Schule, ist also auch nicht auf ein eigenes Zimmer angewiesen, der Altersunterschied ist (noch) nicht zu groß, womit kaum Argumente für einen sinnvollen Widerspruch bleiben.

    Gruß!

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