Hat mein ausländischer Freund Anspruch auf Leistungen?

  • Hallo!
    Ich versuche mal kurz und knapp meine Frage zu stellen....Mein Freund ist seit Februar in Deutschland. Er kommt aus der Slowakei (spricht fast fließend deutsch), hat jetzt hier einen 450 Euro Job.
    Normalerweise wollten wir das Job Center umgehen, aber es ist alles sehr chaotisch und jeder sagt was anderes.
    Sein Arbeitgeber will eine Deutsche Krankenkasse als Nachweis haben(obwohl der Job Sozialversicherungsfrei ist), deswegen sind wir durch google überhaupt auf das Job Center gekommen. Wir waren auch dort und haben so einen Antrag ausgefüllt.
    Ich bekomme leider auch Alg 2, habe auch nur einen 450 Euro Job.
    Sein Vertrag ist nur auf 3 Monate befristet, weil der Arbeitgeber erst alles von ihm Prüfen will-seine Daten.
    Es ist alles so schwierig, weil keiner genaue Aussagen treffen kann, wir wollen auch nichts falsch machen.
    So viele Ausländer wie in Deutschland leben.....alles kein Problem....wir haben das Gefühl, als wäre er der erste Ausländer der nach Deutschland kommt....keiner kann konkrete Aussagen treffen...jeder sagt was anderes :(

    Hat er wohl Anspruch auf Geld oder was kann man noch machen????

  • Hallo,

    Sonderregelung bei Freizügigkeit (die besteht seit 2011 für Slowaken wegen Anwardstaat für die EU).

    Wenn Sie EU-Bürger sind, genießen Sie als Arbeitnehmer oder Selbständiger Freizügigkeit in Deutschland. Sie haben dann auch in den ersten drei Monaten Ihres Aufenthaltes in Deutschland bereits einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

    Und das ist auch richtig so, er sollte zum Jobcenter gehen denn wo ist Er jetzt krankenversichert? - Gerade wenn Er einen 450€-Job macht kann allerhand passieren was die Gesundheit angeht (Unfall usw.). Sein Arbeitgeber hat vollkommen Recht, den durch den 450€-Job ist Er nicht krankenversichert.
    Natürlich rechnen die Ihm den 450€-Job an (bleiben ca 160€ von übrig), aber Ihm steht ansonsten das volle Geld zu (Mietanteil, Eigenanteil). Und bei einer eigenen Wohnung sogar eine Erstausstattung.
    Und wenn Er "nur" Dein Freund ist und Du vielleicht einen festen Job hast kannst Du Ihn nicht mit versichern, das macht die Krankenkasse nur bei Eheleuten.

    Also, das Wichtigste ist: Zum JobCenter und Änträge stellen. Selbst wenn die Dein Einkommen mit anrechnen (wobei ich mir überlegen würde ob Ihr Euch überhaupt als Bedarfsgemeinschaft anmeldet oder als Zweckgemeinschaft. Ich hab da mal etwas gelesen das man eig. erst ab 2 Jahren so gerechnet werden darf. Solltest Dich erkundigen) : Sobald Er auch nur einen Euro bekommt von denen ist Er auch Krankenversichert. Und das ist wohl das Wichtigste erst einmal. Wenn Er krank wird oder im schlimmsten fall einen Unfall hat kommt Ihr aus den Schulden nicht mehr raus.

    Such am besten mal ein Arbeitslosenzentrum in Deiner Stadt auf. Die helfen perfekt, schnell und sagen Euch auch was Ihr sonst noch braucht. Vorher ;)

  • Hallo,

    Zitat

    Sein Arbeitgeber will eine Deutsche Krankenkasse als Nachweis haben(obwohl der Job Sozialversicherungsfrei ist)

    In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht.

    Zitat

    Ich hab da mal etwas gelesen das man eig. erst ab 2 Jahren so gerechnet werden darf.

    Das ist falsch. Eine Einstandsgemeinschaft besteht ab 1 Jahr des Zusammenlebens, unter bestimmten Voraussetzung auch schon vorher.

    Gruß!

  • Wenn Sie EU-Bürger sind, genießen Sie als Arbeitnehmer oder Selbständiger Freizügigkeit in Deutschland. Sie haben dann auch in den ersten drei Monaten Ihres Aufenthaltes in Deutschland bereits einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Das Job Center sagt, er hat erst nach drei Monaten Anspruch auf Geld allerdings wäre es anders mit einem Nebenjob.


    In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht.

    Ja, aber die Krankenkasse hat gesagt, sie können ihn NICHT gesetzlich Verichern!!!

    Wir waren schon beim Job Center und haben die Anträge ausgefüllt.

    Was meinst du mit Arbeitslosenzentrum? Sowas gibt es nicht bei uns :(

    danke für deine Antwort.

  • Hallo,

    Zitat

    Das Job Center sagt, er hat erst nach drei Monaten Anspruch auf Geld allerdings wäre es anders mit einem Nebenjob.

    Den hat er nach Deinen angaben doch...

    Zitat

    aber die Krankenkasse hat gesagt, sie können ihn NICHT gesetzlich Verichern

    Natürlich tun sie das auch nicht und Dein Freund müßte sich freiwillig versichern.

    Gruß!

  • Das meinte ich ja.
    Google mal nach ob da ein arbeitslosenzentrum in der nähe ist.
    ansonsten rechtsberatung mit bescheinigung vom JC.
    und wenn die es so wollen: soll er den nebenjob sausen lassen und nur hartz4 melden.
    das steht ihm sofort zu als slowake. er muss nur auch arbeitsfähig für die suche sein, d.h.
    das er jeden 450€-job auch annehmen könnte. und das kann er ja.
    die versuchen ihn erst arbeiten zu schicken um kosten zu sparen denke ich mal.
    anspruch auf hartz4 besteht vom ersten tag an, den sollte er geltend machen.
    schon allein wegen der krankenversicherung. sobald die ihn als arbeitssuchend führen mit anspruch
    auf leistungen ist er automatisch gesetzlich krankenversíchert.

  • Falsch. Er kann sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

    Gruß!


    und das heißt genau? Wir saßen bestimmt 1 Stunde bei dem Herrn wo ich zur Krankenkasse gehöre, davon hat er nichts erwähnt.
    Er hat nur gesagt, er könne ihn nicht gesetzlich Versichern, er müsste sich wenn bei einer privaten Krankenkasse melden und das wäre eigtl unlogisch, da sein Arbeitgeber keine kRankenkasse benötigt bei der Abrechnung.

  • Hallo,

    habe das gerade gelesen und sofort die "Knappschaftsversicherung" angerufen.

    Dort sagte man mir, das es tatsächlich immer schwierig ist sich "einfach" anzumelden weil das von Fall zu Fall verschieden ist. Vor allen Dingen aber ist man mit dem 450€-Job auf keinen Fall krankenversichert. - das fängt an ab 451€ ;)

    Nun gab mir der gute Mann von der Versicherung den Tip : Er soll mit Seinem Arbeitgeber sprechen ob der Ihn nicht wenigstens 1 Monat lang über diese 450€ beschäftigen kann. Dann soll Er Ihm doch einfach die Mehrkosten vom Verdienst abziehen. Die komplette Versicherung kostet bundesweit einheitlich im Mindestsatz 154,51€ (im Normalfall würde das geteilt 50:50% Arbeitgeber:Arbeitnehmer). Würde Dein Freund mind. 1 Monat lang 600€ verdienen (alles ab 451€) muss Ihn der Chef bei der Krankenkasse anmelden und Ihr wärt aus dem Schneider, könntet die Versicherung selbst bezahlen und Er hat trotzdem ca. 450€ Lohn.

    Ich weiss nicht wie weit der Chef das mit macht, aber wenn der mit Seiner Arbeitsleistung zufrieden ist, wäre das ein etwas aufwendigerer, aber legaler Weg Deinen freund sofort in die gesetzliche Versicherung zu bekommen.


    Ach so: Weil ich keine Daten angeben konnte, habe ich einfach mal so angegeben: Alter 25 Jahre, keine Kinder oder sonstiges. Könnte sich geringfügig erhöhen wenn da etwas zu kommt.

  • Würde Dein Freund mind. 1 Monat lang 600€ verdienen (alles ab 451€) muss Ihn der Chef bei der Krankenkasse anmelden und Ihr wärt aus dem Schneider, könntet die Versicherung selbst bezahlen und Er hat trotzdem ca. 450€ Lohn.


    Sorry, das liest sich als ob Er 600e verdienen muss. Natürlich ab 451€ müsste Ihn der Chef bei der KK anmelden.
    Sobald er nur 1 Monat darüber verdient, angemeldet wird ist Er drin in der gesetzlichen Krankenkasse.

  • Vielen Dank!
    Aber bei diesem 450 Euro Job ist es jetzt so, dass er im Moment grad mal 4 Stunden die Woche arbeitet. Ansonsten werden es wohl 8 Stunden die Woche sein. Worüber wir natürlich auch nicht begeistert sind, denn vor der Einstellung hat uns die Dame gesagt, man würde aufjedenfall auf seine Stunden, seine 450Euro kommen. Da kommt er im Leben nicht hin.
    Naja, wir bleiben am Ball und hoffen das sich bald wenigstens eine Teilzeitstelle findet, damit er versichert ist.

  • nein auch falsch. man muß entweder 12 monate ohne unterbrechung (oder in den letzten 5 jahren insgesamt mindestens 24 monate) pflichtversichert gewesen sein, um sich freiwillig WEITERversichern zu können. eine "spontane" freiwillige krankenversicherung gibt es nicht.

    im übrigen sind 400 Euro jobs sozialversicherungsfrei. 450 eurojobs nicht. das ist die freiwillige option bei der man SV beiträge bezahlt!

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