Lohnpfändung des Lebensgefährten

  • mein lebensgefährte hat leider eine lohnpfändung er bekommt nur noch um die 980euro da er aber immer zuviel verdienst hat konnte ich nie harz 4 beantragen! jetzt meine frage : Kann ich für mich und meinen Sohn ( der nicht das kind meines Lebensgefährten ist ) harz 4 beantragen?

  • Hallo,

    die Lohnpfändung ist Privatsache und beeinflußt daher nicht den Anspruch auf ALG II. Soll heißen: eine Lohnpfändung wird nicht bei der Berechnung berücksichtigt.

    Insofern sollte Dein Mann Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen und eine Ratenzahlung vereinbaren.

    Gruß!

  • sollte die lohnpfändung aber dadurch zustande kommen dass davon unterhalt für ein anderes kind bezahlt wird, dann ist dies sehr wohl zu berücksichtigen...das ist dann nur an anderer stelle bei der berechnung anzuführen, bei der einkommensbereinigung.

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