Teilerstattung für Möbel bei Trennung

  • Hallo,
    bin ganz neu hier und hab direkt eine Frage. Ich Entschuldige mich falls diese Frage schonmal gestellt wurde aber konnt jetzt nix passendes finden.
    Mein Lebensgefährte und ich trennen uns. Ihm gehören die meisten Möbel hier in der Wohnung die er auch mitnehmen wird. Unsere 1 jährige Tochter und ich bleiben in der Wohung. Eine angemessene Miete und Größe hat sie. Besteht evtl die Möglichkeit einen formlosen Antrag wegen den fehlenden Möbeln zu stellen oder gilt dies wirklich nur bei Auszug aus dem Elternhaus? Habe bis auf Waschmaschine, Herd, TV und die Babymöbel nix mehr hier stehen.
    Vielen Dank schonmal

  • Hallo,

    normalerweise gibt es die Erstaustattung bei Auszug aus dem Elternhaushalt oder nach Scheidung. Dennoch solltest Du durchaus einen entsprechenden Antrag stellen, denn das ganze ist immer auch eine Einzelfallentscheidung. Allerdings mußt Du damit rechnen, daß Dir die Ausstattung auch "nur" als Darlehen gewährt werden kann.

    Gruß!

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