ALG II Antrag - Dispo erst ausschöpfen

  • Hallo, ich habe Hartz 4 beantragt (Formulareerhalten und Erstgespräch bereits erfolgt, allerdings Termin zur Antragsabgabe nicht vor Mitte April) und habe weder Vermögen noch Restgeld.
    Ich habe einen Disposition von 1000 Euro (der auch schon länger stark genutzt und auch ausgereizt wurde) und einen aktuellen Saldo von ca - 850€.
    Muss ich die noch möglichen 150€ verbrauchen bevor ich beim JobCenter einen Antrag auf vorläufige Leistungen wg Mittellosigkeit (lt. JC nur Lebensmittelgutscheine) stellen kann? Ich erwarte ja bis zur ersten Zahlung auch noch einiges an Rechnungen ( Strom, Telefon) die ich bezahlen muss. Rücklastschriften und evtl. Sperren (Telefon) bedeuten schließlich unnötige Kosten von dem Ärger ganz zu schweigen.

    Gruß
    Jette_71

  • Nein musst Du nicht, denn die arge kann und darf nicht von Dir verlangen schulden zu machen, denn wenn du deinen dispo auschöpfen würdesat, hiße das, das du noch mehr schulden machen musst und das darf keiner von dir verlangen

  • Sprich bei der Antragsangabe das Thema direkt an.
    Das JC muss dir in diesem Fall einen Vorschuss gewähren, da Du kein Guthaben auf dem Konto hast und somit mittellos bist.

    Und dann mach dir mal Gedanken wie Du den Dispo zurückzahlen willst. Von ALG2 ist das ja kaum zu bewerkstelligen und ab gehts in die Schuldenspirale nach unten.
    Gruß aus Köln

  • Da scheint ja unser Super-Moderator Hoppel direkt aus dem JC zu schreiben? 1580 Beiträge ... Wer schreibt die schon freiwillig? Es ist natürlich kompletter Unsinn, erst hoch verschuldet zu sein, um dann h4 beantragen zu dürfen. Es gibt ein Schonvermögen ... Schonvermögen steht für ein Vermögen, das geschont, also nicht angetastet werden darf. Im SGB II für Arbeitslosengeld II oder Hartz, gelten höhere Beträge. Freigrenzen, die zwischen 3.800 und 10.800 Euro angesiedelt sind. Die individuellen Grenzen sind altersabhängig.

  • Wer selbst bewohnten Wohnraum besitzt, muss diesen bis zu einer bestimmten Wohnungsgröße nicht veräußern. Auch Autos können unter das Schonvermögen fallen.

  • Hallo,

    mal abgesehen davon, daß ich weder aus einem Jobcenter schreibe und dennoch auf Beiträge antworte, ist Deine Unterstellung, nun ja, ziemlich langweilig.

    Gähn.

    Bevor Du also solch ermüdenden Behauptungen losläßt, solltest Du Dir die konkrete Diskussion ansehen. Zu keinem Zeitpunkt ging es hier um Schonvermögen, sondern ausschließlich um die Chancen auf einen Bargeldvorschuß bei einem gleichzeitigen Kontostand von 150 €.

    Fazit also: Du unterstellst mir ohne äußeren Anlaß irgendwas, um mit irgendwelchen ebenfalls sinnlosen Infos loszulegen, die nichts mit dem konkreten Fall zu tun haben.

    Doppel-Gähn.

  • Hoppel:
    So sehr ich Deine Meinung größtenteils aktzeptiere (wenn man sich an Deine "sachliche Art" gewöhnt hat gehts) ,
    kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen das man bei schon 850€ Minus noch 150€ Minus oben drauf packen,
    oder eben den Dispo ausschöpfen muss. - Oder hast Du da was falsch verstanden? Der Dispo ist ne Kontenüberziehung.
    In der Regel sperrt die Bank den auch sofort wenn man vom Amt Geld bekommt denn auf ne Rückzahlung muss sich der Konteninhaber für die Zeit des Bezugs von Hartz4 nicht einlassen. Sprich: Trotz Überziehung muss der gesamte Betrag an Sozialgeldern ausgezahlt werden.
    Deshalb bieten die Banken ja auch zum größten teil nur noch Guthabenkonten an.
    Im obigen Fall hat der Konteninhaber nicht 150€ Guthaben sondern schon 850€ Miese.

    Ich kann mir auch nicht vorstellen das die mich zwingen können Schulden zu machen. Höchstens in der Form das einem ein zB. Freund oder Familienmitglied Bargeld (einen Vorschuß auf das zu erwartende Argegeld) zur Überbrückung leiht. Alles natürlich gegen Quittung und mit dem Zusatz das es zurück gezahlt werden muss sobald die Arge es zahlt. Selbst dann ists schon schwer genug das Geld nachbezahlt zu bekommen.

  • Hallo,

    Zitat

    So sehr ich Deine Meinung größtenteils aktzeptiere (wenn man sich an Deine "sachliche Art" gewöhnt hat gehts)

    Grins. Ich brauchte auch lange, mich daran zu gewöhnen... ;)

    Zitat

    kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen das man bei schon 850€ Minus noch 150€ Minus oben drauf packen,
    oder eben den Dispo ausschöpfen muss.

    Sorry, aber darum geht es hier doch gar nicht. Ich habe das so gelesen, daß der Kontoauszug 150 € Guthaben aufweist - und dann geht ein Vorschuß eben nicht.

    Gruß!

  • Nee, es geht darum:

    Es ist ein Dispo von 1000€ möglich, von denen schon ca. 850€ ausgeschöpft sind = - (MINUS) 850€ auf dem Konto sind.
    Theoretisch könnte man bis 1000€, also ca. 150€ noch mehr in die Miesen gehen. Aber wie soll das von Hart4 zurück gezahlt werden?
    Vor allen Dingen: Wenn die nicht gezahlt werden (können), wie viel Zinsen schlagen da drauf?

    An dem Fragestellers Stelle wäre ich sofort bei der Bank und würde denen mal die momentane Situation erklären. Dann ists eh Essig mit Dispo bis 1000€ wenn die hören das Hartz4 droht. Vor allen Dingen würde ich die bisherigen 850€ Dispo in einen Kleinkredit umwandeln, sonst zahlt der Zinsen da drauf "a la Carte".

  • Der Thread ist zwar etwas älter, ich gebe aber trotzdem mal meinen Senf dazu.

    Anlässlich eines Erstantrages ALG II würde ich nicht so schnell mit einem Vorschuss rechnen.

    Denn wenn wir mal in den § 42 SGB I schauen, steht dort:

    Zitat

    die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__42.html

    Das heisst, das Jobcenter muss keineswegs auf Fingerschnippen reagieren und die Bewilligung eines Vorschusses kann dauern.

    Dann sollte man nicht vergessen, dass die Bedürftigkeitsprüfung auch dauern kann, auch da schaltet kein Jobcenter die Düsentriebwerke an (dringliche Fälle wegen eilig notwendiger Krankenversicherung klammere ich mal aus).

    Insofern würde ich mich dafür entscheiden, Lebensmittelgutscheine anzunehmen.


    Ein Problem wurde hier noch nicht angeschnitten: wenn man ein überzogenes Konto hat, besteht immer die Gefahr, dass eine Bank eingehendes ALG II einkassiert und mit dem Dispo verrechnet, unabhängig davon, ob sowas zulässig ist oder nicht. Einmal einkassiert, ist die Kohle weg und man kann hinterherrennen, wobei ungewiss ist, ob die Moneten rückholbar sind.
    Man sollte also bei einer derartigen Konstellation bei einer anderen Bank ein P-Konto einrichten, und zwar rechtzeitig bevor das erste ALG II ausgezahlt wird.

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