Ausbildung als Weiterbildungsmaßnahme

  • Hallo erstmal,

    ich brauche dringend einen Rat bzw. Hilfe.

    Ich bin 36 Jahre alt und allein erziehende Mama zweier Kinder, eines lebt bei mir, eines lebt woanders.

    Nachdem ich nach Jahren den Wiedereinstieg ins Berufsleben gewagt habe, als Teilzeit-Angestellte, mit Hartz-IV-Aufstockung. Merke ich nun, dass mir wichtige Grundlagen fehlen, da ich insgesamt ca. 16 Jahre nicht in dem Beruf gearbeitet habe. Nach langen Diskussionen mit verschiedenen Stellen und vielem hin und her ist mir als einziger Ausweg die Wiederholung meiner bereits erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung eingefallen. Ist eine Ausbildung bei der sich extrem viel geändert hat.
    Damit ich die bestehenden Defizite ausgleichen kann, möchte ich meine Ausbildung verkürzt (in 2 Jahren) wiederholen. Die Vergütung ist nicht so hoch, dass ich mich und mein Kind ohne Hilfe versorgen könnte. Außerdem werden ja auch noch verschiedene Kosten auf mich zu kommen, wie Kinderbetreuung, Fahrtkosten, etc. und somit werde ich auch weiterhin eine Aufstockung durch Hartz IV benötigen (vorläufig). Nach Beendigung meiner Ausbildung kann ich mich mit dem Beruf auf jeden Fall selbst versorgen und würde mit Sicherheit aus dem Leistungsbezug herausfallen.

    Ich habe mir alle Alternativen angeschaut und denke, dass mir weder BAB, noch BaFöG in irgendeiner Form zu stehen.

    Mein Arbeitsvermittler teilte mir heute mit, dass sich zum 1. April 2013 etwas geändert hätte und es sein könnte, dass mir durchaus weiterhin Hartz IV zu stehen würde, da mir ja keine anderen Zuschüsse zu stehen würden.
    Er konnte mir aber keine genaue Auskunft geben, daher meine Frage an euch, steht mir weiterhin Hartz IV zu?

    Ich habe mich über alle anderen Möglichkeiten bereits informiert und laut dem Gesetzestext steht da nichts darüber, dass eine Aufstockung bei Ausbildung nicht möglich ist.


    Liebe Grüße und Danke schon mal

  • Hallo,

    Dir selbst steht während der Ausbildung kein ALG II zu. Für das Kind kommt Sozialgeld in Betracht, ob und in welcher Höhe kann ich mangels entsprechender Infos nicht einschätzen.

    Statt eine Wiederholung einer vollständigen Ausbildung solltest Du Dich in der Bildungsbörse umschauen, ob es hier nicht einen vergleichbares Kursangebot gibt. Das hätte den Vorteil, daß du bei Genehmigung des Bildunsggutscheines das ALG II normal weiter bekommst.

    Zitat

    Ich habe mich über alle anderen Möglichkeiten bereits informiert und laut dem Gesetzestext steht da nichts darüber, dass eine Aufstockung bei Ausbildung nicht möglich ist.

    Da hast Du Dich aber verdammt schlecht informiert. Genau das steht ziemlich eindeutig in den Gesetzen.

    Gruß!

  • Dir selbst steht während der Ausbildung kein ALG II zu. Für das Kind kommt Sozialgeld in Betracht, ob und in welcher Höhe kann ich mangels entsprechender Infos nicht einschätzen.

    Das stimmt so nicht ganz, denn dort steht grundsätzlich... und das es Ausnahmen gibt. Mal ganz davon abgesehen, dass eine Aufstockung von der wir hier sprechen jedem Erwerbstätigen zusteht und als Auszubildende bin ich auch weiterhin eine Erwerbstätige. Das mit dem Sozialgeld habe ich auch gelesen, dass hilft mir aber aktuell nicht weiter.

    Des Weiteren gibt es eine Neuerung, der zu Folge durchaus auch Auszubildende Hartz 4 beziehen können, leider konnte ich den entsprechenden Text bisher noch nicht finden.


    Statt eine Wiederholung einer vollständigen Ausbildung solltest Du Dich in der Bildungsbörse umschauen, ob es hier nicht einen vergleichbares Kursangebot gibt. Das hätte den Vorteil, daß du bei Genehmigung des Bildunsggutscheines das ALG II normal weiter bekommst.

    Nun, das habe ich bereits hinter mir, sogar schon mehrfach und meine Chancen werden täglich schlechter, da ich in einem Beruf arbeite bei dem es "täglich" zu Änderungen kommt und ich diese mit den oben genannten Bildungsangeboten und auch Bildungsgutscheinen nicht auffangen kann.
    Ich habe auch schon versucht in Eigenregie die Defizite nachzuholen, dieses hat zu meinem Bedauern nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Aber wir reden hier auch von einer Verkürzten Ausbildung, von etwa 1,5 Jahren. Offiziell lautet die Verkürzung auf zwei Jahre, aber wenn alles "normal" läuft sind es halt nur 1,5 Jahre.

    Ach und bevor ich es vergesse BaFöG steht mir nicht mehr zu, da ich bereits eine 1. abgeschlossene Ausbildung habe, BAB steht mir nicht mehr zu, da ich zu alt und aus dem vorhergenannten Grund. Meister-BaFöG kommt für diese Art der Ausbildung auch nicht mehr in Frage.

    FAZIT:

    Ich darf Hartz IV beziehen, da ich als Auszubildende keine anderen Leistungen mehr beziehen kann, die ausreichend die Bedürfnisse meiner Bedarfsgemeinschaft abdecken würden.


    Trotzdem schon mal danke!

    Liebe Grüße

  • Hallo,

    Zitat

    Das stimmt so nicht ganz, denn dort steht grundsätzlich... und das es Ausnahmen gibt.

    Ich weiß nicht, worauf Du Dich mit dieser Aussage beziehst, kann also auch nicht darauf antworten. Was ich aber bereits jetzt sagen kann, ist, daß irgendwelche Ausnahmen im konkreten Fall nicht zutreffen.

    Zitat

    Mal ganz davon abgesehen, dass eine Aufstockung von der wir hier sprechen jedem Erwerbstätigen zusteht

    Nein, das ist absolut nicht richtig.

    Zitat

    und als Auszubildende bin ich auch weiterhin eine Erwerbstätige

    Was Du meinst, ist nicht "erwerbstätig", sondern "erwerbsfähig". Zwar bist Du durchaus erwerbsfähig, aber durch Deine Zweitausbildung nicht vermittlungsfähig, womit kein Anspruch vorhanden ist.

    Zitat

    Des Weiteren gibt es eine Neuerung, der zu Folge durchaus auch Auszubildende Hartz 4 beziehen können, leider konnte ich den entsprechenden Text bisher noch nicht finden.

    Gibt es nicht.

    Zitat

    FAZIT:

    Ich darf Hartz IV beziehen, da ich als Auszubildende keine anderen Leistungen mehr beziehen kann, die ausreichend die Bedürfnisse meiner Bedarfsgemeinschaft abdecken würden.

    Dein Fazit ist falsch. Eine Zweitausbildung (und um nichts anderes handelt es sich hier) wird nicht durch ALG II abgedeckt.

    Zitat

    Ach und bevor ich es vergesse BaFöG steht mir nicht mehr zu, da ich bereits eine 1. abgeschlossene Ausbildung habe, BAB steht mir nicht mehr zu, da ich zu alt und aus dem vorhergenannten Grund. Meister-BaFöG kommt für diese Art der Ausbildung auch nicht mehr in Frage.

    Das ist mir schon klar, ändert aber nichts an der Einschätzung, daß kein Anspruch auf ALG II besteht.

    Gruß!

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