mein fall: ich bewohne eine wohnung im haus meiner eltern. zurückgebaut auf 57 qm. das problem ist ich habe weder einen eigenen stromzähler noch kann ich irgendwie heizöl oder was auch immer ablesen bzw. bestimmen.
die wohnung gehört meinen eltern.
ja habe dann einen mietvertrag gemacht usw. wo ich dann einfach ortsübliche daten genommen habe. ich war auch mal vor ort beim amt und fragte auch wie ich das machen sollte,also den mietvertrag usw. die antwort war ja was soll ich sagen das wäre ja nicht ihr problem. so habe alles ausgefüllt usw. aber das scheint nicht das problem zu sein.
da ich vorher einen mündlichen mietvertrag hatte aber seit ewigkeiten keine miete mehr bezahlt habe. seit 09/2010!!!!
da ich scheidung, krankengeld,alg1 und nun alg2 und das geld nicht so üppig war weil auch noch unterhalt zu zahlen war.
ja konnten die keine mietkosten erkennen.
das habe ich geschrieben: stellungnahme
weil ich schon seit einiger zeit keine miete mehr zahlen kann und somit mietschulden habe.
ich habe vorher pauschal miete gezahlt 57 qm.
kaltmiete 279 nebenkosten pauschal 55 euro und strom 50 euro.
es gab nur einen mündlichen mietvertag und von daher weiss ich nicht wie und was ich da eintragen soll?
weil es keine betriebskostenabrechnung oder abschlagsabrechnungen gab weil ich pauschal zahlte.
wobei die wohnung meinen eltern gehört und dies meine letzten sozialen kontakte sind die mich krankheitsbedingt unterstützen zur zeit und ein umzug keine gesundheitliche prognose für mich wäre.
mmh jetzt weiss ich das kaltmiete 249 euro der satz wäre und wärme so um die 55 euro. und auch erst als ich nachfragte warum erzählen die einen das nicht vorher. davon abgesehen gibt es diese wohnungen hier nicht für das geld. naja
dann kam der bescheid vom amt:
die praktizierung eines mietverhältnisses laut mietvertrag ist nicht erkennbar. es bestehen mietschulden die vom vermieter(vater) nicht beigetrieben wurden. folglich muss hier sogar von einem vollständigen erlass ausgegangen werden.
ein ordentliches mietverhältnis vor leistungsbeginn wurde nicht nachgewiesen.
der mietvertrag wurde mit beantragung der sozialleistungen geschlossen und wird aufgrund der tatsache, das auch für die vergangenheit kein vertragliches mietverhältnis praktiziert wurde nicht akzeptiert.
floglich können für kosten der unterkunft keine bedarfe berücksichtigt werden.
so was wollen die von mir ?? was kann ich machen?