wieso bezahlt das amt mir meine wohnung nicht

  • mein fall: ich bewohne eine wohnung im haus meiner eltern. zurückgebaut auf 57 qm. das problem ist ich habe weder einen eigenen stromzähler noch kann ich irgendwie heizöl oder was auch immer ablesen bzw. bestimmen.
    die wohnung gehört meinen eltern.
    ja habe dann einen mietvertrag gemacht usw. wo ich dann einfach ortsübliche daten genommen habe. ich war auch mal vor ort beim amt und fragte auch wie ich das machen sollte,also den mietvertrag usw. die antwort war ja was soll ich sagen das wäre ja nicht ihr problem. so habe alles ausgefüllt usw. aber das scheint nicht das problem zu sein.

    da ich vorher einen mündlichen mietvertrag hatte aber seit ewigkeiten keine miete mehr bezahlt habe. seit 09/2010!!!!
    da ich scheidung, krankengeld,alg1 und nun alg2 und das geld nicht so üppig war weil auch noch unterhalt zu zahlen war.
    ja konnten die keine mietkosten erkennen.

    das habe ich geschrieben: stellungnahme
    weil ich schon seit einiger zeit keine miete mehr zahlen kann und somit mietschulden habe.
    ich habe vorher pauschal miete gezahlt 57 qm.
    kaltmiete 279 nebenkosten pauschal 55 euro und strom 50 euro.
    es gab nur einen mündlichen mietvertag und von daher weiss ich nicht wie und was ich da eintragen soll?
    weil es keine betriebskostenabrechnung oder abschlagsabrechnungen gab weil ich pauschal zahlte.
    wobei die wohnung meinen eltern gehört und dies meine letzten sozialen kontakte sind die mich krankheitsbedingt unterstützen zur zeit und ein umzug keine gesundheitliche prognose für mich wäre.

    mmh jetzt weiss ich das kaltmiete 249 euro der satz wäre und wärme so um die 55 euro. und auch erst als ich nachfragte warum erzählen die einen das nicht vorher. davon abgesehen gibt es diese wohnungen hier nicht für das geld. naja

    dann kam der bescheid vom amt:

    die praktizierung eines mietverhältnisses laut mietvertrag ist nicht erkennbar. es bestehen mietschulden die vom vermieter(vater) nicht beigetrieben wurden. folglich muss hier sogar von einem vollständigen erlass ausgegangen werden.
    ein ordentliches mietverhältnis vor leistungsbeginn wurde nicht nachgewiesen.
    der mietvertrag wurde mit beantragung der sozialleistungen geschlossen und wird aufgrund der tatsache, das auch für die vergangenheit kein vertragliches mietverhältnis praktiziert wurde nicht akzeptiert.
    floglich können für kosten der unterkunft keine bedarfe berücksichtigt werden.

    so was wollen die von mir ?? was kann ich machen?

  • Mal im Ernst:
    Wer erzählt denen denn das man seit Jahren keine Miete zahlen muss?
    Nur weil das Hartz-Amt die Miete zahlen würde heisst das doch nicht das
    sie sie ab jetzt plötzlich zahlen bloss weil es "normal" wäre oder evtl. zusteht.
    So siehts aus wie eine Bereicherung - sogar für mich als Ex-Leistungsempfänger.
    Das einfachste wäre gewesen: Den Mund halten ob man Miete zahlt oder nicht -
    ein Mietbuch anlegen (evtl. zurück datieren auch die Mietzahlungen - ich weiss: nicht legal, aber ...) -
    und das vorlegen. Dann hätten die auch ohne zu murren weiter gezahlt.

    Ich würde mich dann eben aus der Wohnung kündigen lassen. Dann eine neue Wohnung mieten bei der
    dann die Miete übernommen wird. Da kann einem dann auch keine "Mauschelei" vorgeworfen werden.

  • moment keine miete zahlen muss das stimmt ja nun nicht. ich habe halt mietschulden meinen eltern gegenüber. wenn ich nur 770 euro habe wo allein die fixkosten schon mit dem auto was ich hatte gut 500 euro betrugen. ja ich habe denen das so gesagt wie es ist .
    ja ich suche halt einen weg hier zu bleiben. suche also eine lösung ????

  • Hallo,

    da Dein Vater offensichtlich nicht versucht hatte, die Mietschulden bei Dir einzutreiben, ist tatsächlich von einem Erlaß der Schulden bzw. Mietfreiheit auszugehen, weswegen die Entscheidung des Amtes durchaus richtig ist.

    Die vermutete Mietfreiheit setzt sich für das Amt auch für die Zukunft fort, weswegen es durchaus dazu kommt, daß die Kosten der Unterkunft weiterhin nicht gezahlt werden. Auch der Umstand, daß Du keine Betriebskosten ablesen kannst, weist nicht auf ein normales Mietsverhältnis hin.

    Ansonsten kann aus der Ferne kaum beurteilt werden, was hier gemacht werden kann. Du solltest Dir bei dem örtlichen Amtsgericht einen Beratungsschein (10 €) holen und damit einen Fachanwalt für Sozial´recht aufsuchen, damit dieser anhand der konkreten Unterlagen einschätzen kann, ob eine Klage Sinn macht oder nicht.

    Gruß!

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